DS/2133/IV Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie die Ziele der Jugendberufsagentur (JBA), alle jungen Menschen zu einem Berufsabschluss zu verhelfen, erreicht werden soll, wenn das Jobcenter die Angebote der JBA nur für die sogenannten „Ausbildungsfähigen“ vorhält?
2. Warum und nach welchen Kriterien wird eine Unterscheidung zwischen „Ausbildungfähigen“ und „nicht Ausbildungsfähigen“ vorgenommen?
3. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, dass das Angebot der JBA für alle Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden kann?
Nachfragen:
1. Welche Ergebnisse mit welchen Maßnahmen wurden nach § 3 (1) der „Regionalen Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin“ zu der gemeinsamen Maßnahmeplanung erarbeitet?
2. Mit welchen konkreten Angeboten durch interne Schulung, Fortbildung, Umsetzung und
Unterstützung der Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz wurde bzw. wird § 3 (1) der „Regionale Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin“ umgesetzt?
Beantwortung: Herr Mildner-Spindler
zu Frage 1:
Ja, die Jugendberufsagentur Berlin, Standort Friedrichshain-Kreuzberg, ist mit drei
anderen Standorten, u.a. auch Spandau, am 15. Oktober vergangenen Jahres gestartet. Die Zielstellungen, die Organisation dafür, die innere Strukturiertheit sind in der Projektphase, die der Eröffnung vorherging, lang und breit diskutiert und durch ein riesiges Gremium und verschiedenste Gremien erarbeitet worden. Gremien, die die Berliner gemeinsame Kooperationsvereinbarung, die die lokale Kooperationsvereinbarung, die die entsprechenden Handbücher vorbereitet haben.
Wir haben das alles, glaube ich, im Vorfeld, auch verschiedene mündliche Anfragen in der BVV, im Fachausschuss Beschäftigung, auch in der gemeinsamen Beratung mit dem Jugendhilfeausschuss vorher dargestellt und ich glaube, Sie wissen aus dieser Darstellung, der Vorbereitung auch darum, dass es bei einer großen Einigkeit zwischen den Beteiligten nichtsdestotrotz auch Diskussionen darum gegeben hat, wie man dem Ziel, allen jungen Menschen unter 25, die noch keine abgeschlossene Ausbildung haben, erfolgreich zu einem Berufsabschluss zu verhelfen, wie man das erreicht unter der Voraussetzung, dass jeder Träger seine gesetzlichen Aufgaben in eigener Verantwortung organisiert und das eigentliche Dach für die Zusammenarbeit erst einmal tatsächlich nur das Dach der Agentur für Arbeit in der Charlottenstraße ist.
Zu den strittigen Themen gehörte immer die Frage, die methodische Frage, wie wird insbesondere das Jobcenter seinen Aufgaben gerecht werden, alle Jugendlichen zu betreuen, wenn es gleichzeitig eine Unterscheidung gibt in ausbildungsfähige /-willige und in nicht ausbildungsfähige Jugendliche. Und wir als Kommune haben immer wieder
deutlich gemacht, dass wir sozialpädagogische, sozialpsychologische Unterstützung haben, um jungen Menschen, die Schwierigkeiten haben, auf den Weg dorthin zu helfen und dass es für uns schwierig ist zu unterscheiden, wer ist nun soweit und wer nicht und ein solches Profiling auch immer situationsabhängig sein kann und eine Hilfe auch nicht eine einmalige Hilfe, sondern eine prozesshaft zu organisierende Hilfe ist.
Es gab seitens der Arbeitsagentur gegenüber der Regionaldirektion, gegenüber dem Land Berlin vielfältige Darstellungen, dass sie die Professionellen wären und ihre Arbeit zu organisieren und in der Zielgruppe auch zu unterscheiden wüssten, noch dazu, wo man differenzieren müssen, dass es auch in unter 25jährigen Bereich Jugendliche gibt, die schon eine Ausbildung abgeschlossen haben und auf dem Weg in Arbeit und Beschäftigung begleitet werden müssen und dass deswegen aus ihrer Sicht vieles dafür spricht, die Teams des U25-Bereichs zu teilen. Man muss fairerweise dazu sagen, dass selbst aus dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg nicht alle diese Position geteilt haben.
Das Land Berlin hat sich mit der Regionaldirektion auf so eine Vorgehensweise verständigt und damit haben wir im Moment umzugehen. Ich werde Ihnen in der Beantwortung zu 2, da fragen Sie ja nach „warum ist das so?“, vielleicht mache ich da gleich weiter, komme dann zurück zu 1.
zu Frage 2:
Die Agentur für Arbeit, die mir hier auch zugearbeitet hat für die Antwort, verweist darauf,
dass die Bundesrepublik und die Spitzenverbände der Wirtschaft schon 2014 einen nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs geschlossen haben, wo es ganz deutliche Kriterien gibt für Arbeits- und Ausbildungsfähigkeit und nicht Arbeits- und Ausbildungsfähigkeit und das sind für sie Kriterien, eine Unterscheidung.
Unterstützung für junge Menschen, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräftenachwuchs für die Wirtschaft / Verwendbarkeit oder Nichtverwendbarkeit unterschieden wird.
zu Frage 1:
Jetzt komme ich wieder zurück zu Ihrer ersten Frage, „wie geschieht das im Moment?“,
das kann ich Ihnen auch gerne schriftlich noch mal nachreichen, es ist aber im Endeffekt
das, was Sie auch im Prozesshandbuch wiederfinden. Es ist jetzt vereinbart, dass zwischen den Akteuren, Arbeitsagentur, Jobcenter, Schule und Jugendhilfe jeder junge Mensch, der zu einer Erstberatung in die Jugendberufsagentur kommt, sozusagen einer ersten Bewertung und dann auch in einem Gemeinschafts…, einem Gespräch zugeführt wird. Und danach gibt es eine Unterscheidung entsprechend dieser Kriterien.
Dort liegt für uns die große Herausforderung. Das ist dann Ihre dritte Frage.
zu Frage 3:
Wir haben als Bezirk nicht die Möglichkeit, diese Verabredungen, die zwischen Land
und Regionaldirektion geschlossen wurden, in Frage zu stellen oder aufzukündigen. Wir hätten ggf. im letzten Jahr die Möglichkeit gehabt zu sagen, wir haben uns bereiterklärt, als Starterbezirk mit dabei zu sein, was sie da verabredet haben gefällt uns nicht, dann wären wir bei den Nachrückern dabei, die jetzt sukzessive jeder Bezirk einen Standort der Jugendberufsagentur Berlin bilden werden.
Was bleibt uns übrig und was können wir als Bezirk machen? Wir haben eigenes Personal in der Jugendberufsagentur. Das Land Berlin hat mit der Schule eigenes Personal, was hoffentlich einen anderen ethischen Ansatz des Umgangs mit jungen Menschen, die eine Chance in der Zukunft suchen, hat. Wir können nur machen in den Fallkonferenzen, wie sie stattfinden, unseren Einfluss geltend zu machen und ein kurzfristiges Aussortieren, nicht ausbildungsfähig, ab ins Fallmanagement des Jobcenters, zu verhindern.
Was die Diskussion im letzten Jahr gebracht hat ist, dass die relativ formale und auch kurzfristige Zeit und Fristensetzung, wir geben jungen Leuten zwei Jahre eine Chance, nach zwei Jahren haben wir zu bewerten, haben sie es gepackt oder haben sie es nicht gepackt, und danach wird sozusagen die Zuständigkeit, die Jugendberufsagentur oder Fallmanagement Jobcenter entschieden, das ist aufgeweicht will ich mal sagen. Die strenge Handhabung der zwei Jahre ist jetzt in den Handbüchern in der Interpretation so, dass nach zwei Jahren eine Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Hilfeprozesse stattfinden soll. Es steht nicht mehr drin, so wie es ursprünglich drin stand, nach zwei Jahren wird entschieden, hat das zum Erfolg geführt oder nicht und auf dieser
Basis gibt es eine Zuordnung der Jugendlichen.
Das ist in dem Bereich, um auf Ihre Frage zurückzukommen, derzeit los in der Jugendberufsagentur. Seit 15. Oktober ist noch nicht so viel Zeit verstrichen, da muss man dazu sagen, die unterschiedlichen Beteiligten an der Jugendberufsagentur, auch der Bezirk und auch die Senatsverwaltung für Bildung haben, das wissen Sie, teilweise formale Probleme gehabt, die Stellen termintreu so zu besetzen, dass sie hätten am 15. Oktober an den Start gehen können. Da waren wir alle nicht miteinander aufgestellt.
Das hat im Moment zur Folge, dass die Senatsverwaltung für Bildung uns unser gerade gewonnenen und eingearbeiteten Fachkräfte wieder abspenstig macht, weil sie besser bezahlen. Insofern werden wir in gewisser Weise in der Einarbeitung und im gemeinsamen Finden von Arbeitsgrundlagen nicht wieder von vorne beginnen müssen, aber sozusagen noch mal nach einer Anknüpfung suchen müssen und damit komme ich dann auch schon zu Ihren Nachfragen.
zu Nachfrage 1:
Im November vergangenen Jahres wurde für 2016 eine gemeinsame Planung zwischen Agentur für Arbeit Berlin und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg für das Geschäftsjahr 2016 vorgenommen. In dieser gemeinsamen Planung sind die Maßnahmen Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Bewerberüberstellung für die Ausbildungsakquisiteure gemeinsam geplant und verabredet worden.
Für das zweite Halbjahr 2016 ist eine gemeinsame Planung aller Maßnahmen durch die am Standort vertretenden Partner für 2017 geplant, wo wir dann mit Koordination und Sozialarbeit als Bezirk auch dabei sein werden.
zu Nachfrage 2:
Begonnen hat sozusagen das gemeinsame Arbeiten vor Eröffnung der Jugendberufsagentur mit einer zweitägigen Kick-Off-Veranstaltung, an der alle am Standort vertretenden Partner eine gemeinsame Schulung gemacht haben, wo jeder der Partner seine Aufgabengebiete vorgestellt hat, wo es Kennenlernen, Austausch und erste Schritte gab. Zusätzlich erfolgten mit jeweils einem Schulungstag die Schulungen für Mitarbeiter am Empfang und an der Eingangszone der Jugendberufsagentur Standort Friedrichshain-Kreuzberg. Die Schulungsinhalte waren Aufgabenstellungen und Leistungskatalog aller Partner, Der Eingangsbereich ist der, der zu allen Partnern
auskunfts- und vermittlungsfähig sein muss.
An zwei Workshoptagen im November 2015 wurden alle am Standort vertretenden Partner nochmals gegenseitig der Leistungskatalog vorgestellt, am 07. April diesen Jahres findet ein Workshop zum elektronischen Anmelde- und Leitsystem statt. Hier werden alle am Standort vertretenden Partner durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geschult. Einen gesonderten Schulungsbedarf für Integrationsfachkräfte wurde bisher nicht festgehalten, da sie alle bereits geschulte und berufserfahrene Arbeitsvermittler sind.
Was zusätzlich stattfindet, was hier noch nicht drinsteht, in der Zuarbeit der Arbeitsagentur ist, dass die bezirklichen Angebote sozial-integrative Leistungen wie unsere Koordinatoren, die seit Anfang des Jahres in der Jugendberufsagentur arbeiten, in den einzelnen Teams präsent sind in den Arbeitsberatungen, noch mal unseren Leistungskatalog, unser Leistungsangebot vorgestellt haben und darüber sozusagen erste Schritte hin zu einer gemeinsamen Fallbearbeitung angeboten haben.
Frau Schmidt-Stanojevic:
Ja, da habe ich doch noch mal eine Nachfrage. Zum einen kurz die Anmerkung, also ist das ziemlich stigmatisierend für bestimmte Jugendliche. Deshalb meine Frage:
Was wird das Bezirksamt in den nächsten Monaten unternehmen, um zu garantieren oder um zu gewährleisten, dass allen Jugendlichen wie versprochen eine Möglichkeit gegeben wird, zu einer Ausbildung zu kommen oder zu Maßnahmen zu kommen, die sie fit machen für eine Ausbildung oder die dann begleitet werden bei der Ausbildung? Also was werden Sie weiterhin unternehmen Herr Mildner-Spindler?
zu Nachfrage 3:
Frau Schmidt-Stanojevic, ich habe gedacht, das schon beantwortet zu haben. Ich will es noch mal verdeutlichen: Wir haben einen in den Handbüchern verabredeten Prozess, wie
über gemeinsame Fallbesprechungen der beteiligten Agentur und Jobcenter, Bezirk und Schule, also Jugendhilfe und Schule, die Situation von Jugendlichen und eine Hilfeplanung für die Jugendlichen verabredet wird. In der Jugendberufsagentur, dort, wo ggf. in der Fallbesprechung die Bewertung und Entscheidung getroffen wird, noch nicht ausbildungsfähig, können wir das im Rahmen der …, in der Jugendberufsagentur arbeiten Partner, gemeinsam erledigen, welche Fristen setzen wir uns dafür oder sozusagen im schlimmsten Fall den nicht unterstelle, dass wir als Sozialarbeiter und Mitarbeiter des Schulbereichs dem nicht zustimmen werden, zu dem Ergebnis in der Bewertung
kommen, nicht ausbildungsfähig, sollte in das Fallmanagement des Jobcenters überstellt
werden.
Dort liegt die Verantwortung unserer kommunalen und Landesmitarbeiter, Werte und Überzeugungen aus der Sozialarbeit und aus der Erziehung in die Betreuung von Jugendlichen zwischen allen Akteuren miteinzubringen.
Weil Sie Stigmatisierend sagten: Für den Fall einer Aussortierung, einer Negativbewertung, die zu einer Überweisung in das Jobcenter in den Fallmanagementbereich führt, trifft das zu, aber wir gehen erst mal davon aus, dass alle Jugendlichen nach Abschluss der Schule oder Abbruch auch einer Ausbildung unter 25 noch keine Ausbildung in der Jugendberufsagentur anlaufen und zuerst in der Jugendberufsagentur betreut werden, wo gemeinsam die beste Hilfe organisiert werden soll und muss. Und es darf nicht der Fall eintreten, darin liegt dann wie gesagt die Verantwortung, dass nach zwei Jahren oder nach welcher Frist auch immer gesagt wird, dieses ist ein „aussichtsloser Fall“, den schicken wir zurück ins Jobcenter.
Ich meine in der Tat, das empfinde ich regelmäßig so, wenn ich in der Jugendberufsagentur bin, mich mit unser bezirklichen Koordinatorin auszutauschen, die Atmosphäre, die Betreuungsform, wie sie in der Jugendberufsagentur erst mal von den äußeren Bedingungen her organisiert ist, ist eine viel bessere und alleine das ist schon sozusagen eine Bestätigung dafür, dass es richtig war, bei der Jugendberufsagentur mitzumachen, als die jungen Leute über die Eingangssituation Jobcenter in die Beratung, Betreuung ins Jobcenter einzugehen. Es ist viel entspannter, das ist eine völlig andere Atmosphäre, die wirklich auch Schwellenängste nehmen kann. Insofern muss das genutzt werden und niemand, der in der Jugendberufsagentur betreut wird, sollte verantwortungslos wieder zurückgeschickt werden.
Herr Lenk:
Noch eine Nachfrage Herr Mildner-Spindler: Sind die Jugendliche, die jetzt seit zwei, drei Jahren dieses Problem haben, auch in diesem Maßnahmepaket als …, also vorgesehen, dass ihnen geholfen wird, und zwar eben tatsächlich bis zum 25. Lebensjahr notfalls, so wie das in Hamburg übrigens der Fall ist?
zu Nachfrage 4:
Das ist in der Tat noch eine Frage, um die wir uns kümmern müssen. Es gibt Jugendliche, die waren schon im Fallmanagementteam des U25-Bereichs und die sind, weil sie schon dort in der Betreuung waren, nicht mit in die Jugendberufsagentur gewechselt. Die Darstellung auch in den Handbücher ist, selbst wenn es eine Zuordnung zu nicht ausbildungsfähig andere Unterstützungsmaßnahmen über das Fallmanagement gibt, soll das kein Weg ohne Rückkehr sein und Jugendliche aus dem U25-Fallmanagementbereich sollen gewonnen und motiviert werden, in die Jugendberufsagentur überzuwechseln.
Das ist sozusagen auch angesichts dessen, dass wir jetzt fünf Monate nach Start sind, noch ein relativ unbearbeitetes Pflaster, was wir auch über die Koordinierung auf bezirkliche Ebene weiterverfolgen müssen.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 16.03.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Norbert Kliesch