Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 11. Dezember 2024

Ich frage das Bezirksamt: 

  1. Welche Maßnahmen der Verkehrsberuhigung vor Schulen konnten im Bezirk in den Jahren 2021-2024 realisiert werden?
  2. Welche geplanten Maßnahmen der Verkehrsberuhigung vor Schulen konnten nicht umgesetzt werden?
  3. Aus welchen Gründen konnten diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden?

Es antwortet Annika Gerold, Bezirksstadträtin, Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

zu 1. Welche Maßnahmen der Verkehrsberuhigung vor Schulen konnten im Bezirk in den Jahren 2021-2024 realisiert werden?

Hier finden Sie die Auflistung von Maßnahmen im Schulumfeld aus den Jahren 2023 und 2024. Die Zusammenstellung für die weiteren Jahre war im Rahmen der für eine mündliche Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis.

zu 2. Welche geplanten Maßnahmen der Verkehrsberuhigung vor Schulen konnten nicht umgesetzt werden?

Das Bezirksamt hat Anfang 2024 Projekte zur Verkehrsberuhigung im Umfeld von Schulen für die Titel der Senatsverwaltung MVKU angemeldet. Dazu gehörten:

  1. Schulzone Scharnweberstraße (Jane-Goodall-Grundschule)
  2. Schulwegsicherheit und Fußverkehrsmaßnahmen im Einzugsbereich der Jane-Goodall-Grundschule (Flächendeckende Verkehrsberuhigung Ostkreuz-Kiez)
  3. Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr und Bodenschwellen zur Temporeduktion in der Niederbarnimstraße (Flächendeckende Verkehrsberuhigung Ostkreuz-Kiez)
  4. Schulwegsicherheit und Fußverkehrsmaßnahmen im Einzugsbereich der Zille-Grundschule (Flächendeckende Verkehrsberuhigung Ostkreuz-Kiez)
  5. Verstetigung Schulzone Bergmannstraße (Freiligrathschule)
  6. Schulzonen in der Südlichen Friedrichstadt sowie dazugehörig Beteiligung und Planungsleistungen zur Flächendeckenden Verkehrsberuhigung im Gebiet Südliche Friedrichstadt (West)
  7. Beteiligung zur Flächendeckenden Verkehrsberuhigung im Gebiet Urbanstraße
  8. Schulzone Petersburger Platz
  9. Schulwegsicherheit in der Kohlfurter Straße
  10. Sichere Querungen für die Schulwegsicherheit

Teile der Maßnahmen 1-3 konnten über andere Mittel umgesetzt werden. Die Maßnahmen 4-9 konnten aufgrund fehlender Finanzierung nicht umgesetzt werden. Bei der Maßnahme 10 gab es im August verfügbare Mittel, die dann aber aufgrund der späten Mittelübertragung und Kapazitätsengpässen bei möglichen Baufirmen nicht mehr verbaut werden konnten.

Im Programm Querungshilfen für den Fußverkehr gibt es derzeit 44 Standorte, bei denen Verbesserungen für den Fußverkehr geplant sind, die aber nicht finanziert sind. Davon befinden sich mehrere in direkter Nähe zu Schulen und der Großteil auf Schulwegen. Beispiele direkt vor oder in unmittelbarer Nähe von Schulen sind:

  • GWV Petersburger Platz 3 und 5
  • GWV Koppenstraße/ Singerstraße
  • FGÜ Waldemarstraße 64
  • FGÜ und GWV Pufendorfstraße
  • GWV und ggf. FGÜ Höchste Straße/ Weinstraße
  • Marchlewskistraße 40

Im Projekt Flächendeckende Verkehrsberuhigung ist die Finanzierung der Umsetzung der Maßnahmen für den Ostkreuz-Kiez bislang nicht vollständig gesichert.

Für Planungen anderer Gebiete des Projekts gibt es bislang keine Mittel. Gleiches gilt für Planung und Bau von Schulzonen.

zu 3. Aus welchen Gründen konnten diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden?

Fehlende Mittel waren ein wichtiger Grund für die nicht erfolgte Umsetzung von Maßnahmen vor Schulstandorten. Durch die lange Unklarheit, ob und wenn ja welche Projekte finanziert werden, kam es zu zusätzlichem Arbeitsaufwand. So wurden für einige Projekte andere Finanzierungsquellen als die Titel der SenMVKU – teilweise erfolgreich – beantragt. Problematisch war auch die Unklarheit bezüglich der Auswahl von Maßnahmen. So gab es zu den für die Titel Fußverkehr und Schulwegsicherheit angemeldeten Maßnahmen keine inhaltliche Rückmeldung und auch keine schriftliche Absage seitens der SenMVKU. Im Titel autofreie Kieze erfolgte die Absage aller angemeldeten Projekte lediglich auf Grundlage nicht ausreichender Haushaltsmittel.

Kurzfristig im August dieses Jahres zur Verfügung gestellte Mittel für Schulwegsicherheit konnten wegen der späten Mittelübertragung aufgrund von Kapazitätsengpässen bei möglichen Baufirmen nicht mehr genutzt werden.

Neben der fehlenden Finanzierung mangelt es auch an personellen Kapazitäten für die Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und von Schulzonen.

Die genauen personellen Bedarfe des Bezirksamts für die Umsetzung der flächendeckenden Verkehrsberuhigung sind der Anlage zur DS/0827/VI – Bezirkskonzept zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung zu entnehmen. Dies umfasst sechs zusätzlich notwendige Planstellen.

Link zur PDF