eingereicht von Tobias Wolf, B’90/Die Grünen
Antwort vom Abt. Bauen, Planen und Facility Management, Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welcher Glasfasernetzbetreiber kann bis wann die letzten Meter des Glasfasernetzes bis ins Rathaus Kreuzberg („Fibre to the Building“) bereitstellen?
Derzeit wird der Anschluss (Kupferleitung) durch die Telekom betreut. Die Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses würde auch durch die Telekom erfolgen. Umsetzungsbeginn und -dauer ist derzeit noch unbekannt.
2. Welche Bandbreite müsste im Rathaus Kreuzberg eingekauft werden, damit alle BVVFraktionen und Gruppen, Verwaltungsmitarbeiter*innen und Besucher*innen auch zu Spitzlastzeiten mit zeitgemäßem Breitbandinternet versorgt werden können?
Für störungsfreies Surfen (reines Surfen (Webseiten, Facebook, Whatsapp etc.) ohne Video- oder Musikstreaming) sollte man einen Bedarf von mindestens 2 Mbit/s pro Nutzer*in annehmen.
Es muss bezüglich der Zugriffsart zwischen den einzelnen Nutzer*innengruppen unterschieden werden. BVV und Besucher benötigen keinen Zugang zum Landesnetz und verbinden sich anonym mit dem Internet. Hier kommt ein Zugriff über W-LAN in Frage. Die Mitarbeiter*innen benötigen für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben einen Landesnetzzugang und sind per Kabelverbindung mit dem Landesnetz verbunden, über welches auch der personalisierte Internetzugang erfolgt. Ein möglicherweise bereitgestelltes W-LAN Netz für die Mitarbeiter*innen muss vom Landesnetzzugang getrennt sein. Ein W-LAN für die Mitarbeiter*innen wäre im Rahmen der Planung und Umsetzung der One-Device-Strategie empfehlenswert, da ein bereitgestelltes W-LAN für die Einwahl in die bezirkliche IT-Umgebung ermöglicht (bei Vorhandensein eines personalisierten Landesnetzzugangs). Dies ist aber erst noch strategisch umzusetzen. Zurzeit könnte ein W-LAN lediglich für persönliche Zwecke genutzt werden.
BVV-Fraktionen und Gruppen: circa 60 Nutzer*innen: Momentan steht ein VDSL-Anschluss mit 25 MBit/s zur Verfügung, was die maximale Bandbreite mit dem derzeitigen Kupferanschluss darstellt. Mit einem Glasfaseranschluss wäre 1 GBit/s möglich.
Das BVV-Netz soll getrennt von anderen Netzen betrieben werden. Hier würde ein Anschluss mit einer Bandbreite vom 150 Mbit/s genügen.
Besucher*innen: geschätzt circa 200 Besucher*innen gleichzeitig Derzeit haben die Besucher*innen die Möglichkeit, den Freifunk zu nutzen, welcher über eine Richtfunkantenne realisiert wird Der Freifunk wird durch einen Verein betrieben, ein Einfluss des BA auf dieses Netz bezüglich Ausbau und Bandbreite besteht nicht.
Sollte für die Besucher des Bezirksamtes eine höhere Datenrate als die durch Freifunk bereitgestellte gewünscht sein, würde auch hier ein separater Anschluss notwendig werden. Hier genügt ein 500 Mbit/s-Anschluss. Verwaltungsmitarbeiter*innen: circa 600 Nutzer*innen
Derzeit sind die Arbeitsplätze der Dienstkräfte mit 1 GBit/s angeschlossen und mit 1 GBit/s an das Landesnetz angeschlossen. Diese Bandbreite teilen sich alle aktiven Nutzer*innen. Am Hauptanschluss in der Yorckstr liegen aber schon 10GBit/s an, die in Zukunft der Verwaltung für die Anbindung ans ITDZ zur Verfügung stehen werden.
Es wird zurzeit kein W-LAN für die Verwaltungsmitarbeiter*innen seitens des Bezirksamtes bereitgestellt Bisher können die Mitarbeiter*innen aber ebenfalls das vom Verein Freifunk bereit gestellte WLAN nutzen. Möchte man auch hier eine hauseigene Lösung anbieten, würde theoretisch eine Anbindung von mindestens 1,2 GBit/s erforderlich sein. Bei Umsetzung der One-Device-Strategie ist dieser Wert noch einmal zu betrachten und möglicherweise erheblich nach oben zu korrigieren.
Der 10 GBit/s-Anschluss für die Anbindung ins Landesnetz kann für W-LAN für die Mitarbeiter*innen nicht ohne weiteres (kontrollierte, namentliche Authentifizierung) genutzt werden, da eine physische Trennung zwischen Berliner Landesnetz und dem allgemeinen Internet gegeben sein muss. Ob eine technische Trennung für Landesnetz und Internet für diesen Anschluss möglich ist, wäre zu prüfen. Es wäre also auch hier ein separater Anschluss notwendig, sofern den Mitarbeiter*innen W-LAN bereitgestellt werden soll. Für alle Funknetze (W-LAN) ohne kontrollierte, namentliche Authentifizierung gilt, dass diese keine Verbindung in das Landesnetz Berlin haben dürfen. Für die BVV und Besucher werden seitens IT hierbei keine Probleme gesehen, sofern eigenen Zugänge geschaffen werden. Abschließend muss noch darauf hingewiesen werden, dass für das Bezirksamt eine Abnahmepflicht beim ITDZ besteht und wir somit gegebenenfalls durch die angebotenen Datenraten und finanzielle Ausstattung begrenzt sind.
Fraglich ist auch, ob das ITDZ Leitungen zur Verfügung stellt, die nicht in das Landesnetz, sondern ins Internet verbinden.
3. Hat das Bezirksamt alle bezirkseigenen Liegenschaften für die Gigabit-Strategie des Landes Berlin angemeldet und dabei auch auf die Schwierigkeiten hinsichtlich der 5G-Versorgung (partiell: funkwellenisolierte Gebäude) und somit den vordringlichen Bedarf an Glasfaser-Breitband für den Bezirk hingewiesen?
Nein. Bezüglich der Anmeldung zur Teilnahme an der Berliner Gigabit-Strategie ist diese im Bezirksamt, aber auch im Land Berlin insgesamt, bzw. in der öffentlichen Verwaltung bisher viel zu wenig kommuniziert worden. Sie ist somit bisher nicht als verbindliches, voranzutreibendes Projekt wahrgenommen worden.
Über das ITDZ als Dienstleister des Bezirksamtes wäre die Bestellung eines „normalen“ Internetzugangs über Versatel per DSL grundsätzlich beauftragbar. Hierüber wäre eine kabelgebundene Anbindung an das Internet über das ITDZ außerhalb des Berliner Landesnetzes realisierbar. Mit einer 5G-Versorgung hat dies allerdings nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt