eingereicht durch: Julian Schwarze, Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Für wie viele und welche Wohnungen ist dem Bezirksamt die Zweckentfremdungen von Wohnraum in der Hagelberger Straße 46 derzeit bekannt?
Sechs Wohnungen sind durch eine Bürgeranzeige bekannt, die Verfahren wegen Leerstands wurden eröffnet. Das betrifft:

  • Linker SF EG links
  • Linker SF 2.OG links
  • Linker SF 3.OG links
  • Linker SF 4.OG links
  • Linker SF 4.OG rechts
  • VH 1.OG rechts

Für eine siebte Wohnung im VH 4.OG rechts wurde ebenfalls ein Verfahren eröffnet und sogar Leerstandsanträge gestellt, allerdings war die Wohnung wohl schon immer vermietet.

2. Wurden seitens der Eigentümer*innen Anträge auf Zweckentfremdung für die Hagelberger Straße 46 gestellt? Wenn ja: welche Art sowie Dauer der Zweckentfremdung wurden beantragt und wie wurden die Anträge beschieden?

Ja, es wurden im Rahmen der jeweiligen Zwangsgeldfestsetzung in den Verfahren wegen Leerstands Widersprüche eingelegt und hilfsweise Anträge auf Genehmigung von Leerstand wegen „Verkaufsabsicht“ gestellt sowie eine gerichtliche Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt (im Eilverfahren). Die Leerstandsanträge wurden allesamt abgelehnt, wobei die Widerspruchs-Frist noch läuft. Auffällig war, das erst im Leerstands-Eilverfahren (trotz vorheriger regelmäßiger Anfragen im Leerstandgenehmigungsantrags-Verfahren) ein Ende des Genehmigungszeitraumes benannt wurde. Der Beginn ist jedoch nach wie vor offen, wohl aus verfahrenstaktischen Gründen hinsichtlich eines drohenden Ordnungswidrigkeits-Verfahrens bzw. um die tatsächliche Länge des Leerstandes zu verschleiern.

3. Wenn Anträge auf Zweckentfremdung abgelehnt wurden bzw. eine Zweckentfremdung von Wohnraum bekannt ist: was wurde bereits unternommen bzw. welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, den betroffenen Wohnraum wieder dem Mietmarkt zuzuführen?

Es wurde jeweils ein Verfahren wegen Leerstands eröffnet, Zwangsgelder angedroht und jeweils festgesetzt, woraufhin Widersprüche eingelegt wurden, und die gerichtliche Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt wurde, wie auch die hilfsweise Beantragung von Leerstandsgenehmigungen, welche inzwischen ebenfalls, aber noch nicht rechtskräftig abgelehnt wurden. Insofern warten wir zunächst auf die gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren, wie auch auf die hochwahrscheinlichen Widersprüche bzgl. der abgelehnten Leerstandsverfahren.

4. In welcher Höhe wurden bisher Buß- oder Zwangsgelder aufgrund der Zweckentfremdung von Wohnraum (u.a. durch Leerstand) in der Hagelberger Straße 46 verhängt?

In jedem Verfahren wurden Zwangsgelder i.H.v. jeweils 5.000,00 Euro verhängt. Bußgelder sind noch nicht verhängt worden, da die Ordnungswidrigkeits-Verfahren erst im Anschluss an das Verwaltungsverfahren (bzw. nach Rückführung und mithin Beendigung der Zweckentfremdung) eröffnet und mit eindeutigen Leerstandzeiträumen betrieben werden können.

5. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) mit welchem Inhalt wurden für die Hagelberger Straße 46 beantragt und wie wurden diese beschieden bzw. beantwortet?

Zur Hagelberger Str. 46 liegen keinerlei Bauanträge, Bauvoranfragen oder Bauvorbescheide vor.

6. Welche erhaltungsrechtlichen Genehmigungen wurden für die Hagelberger Straße 46 beantragt und wie wurden diese beschieden?

Es wurden keine entsprechenden Anträge gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner-Spindler

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