Schriftliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa am 14.11.2023

Die Antwort erfolgt von der Abt. Jugend, Familie und Gesundheit

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Verfahrenslotsen, welche nach §10b SGB VIII zum 1.1.2024 als neue Stellen in der Jugendhilfe zu schaffen sind, sicher eingeführt werden – auch wenn die Aufstellung des Landeshaushalts, der maßgeblich entscheidend für die verbindliche Finanzierung der Stellen ist, erst zum Ende des Jahres 2023 erwartet wird?

Verfahrenslotsen unterstützen junge Leistungsberechtigte bzw. deren Familien bei der Umsetzung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Umsetzung der einen Stelle im Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg (der Bedarf der Jugendämter wurde hier jeweils pro Jugendamt mit drei Stellen definiert) ist anhängig von der Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die Senatsverwaltung für Finanzen.

2. Befindet sich das Bezirksamt, zur Konzeption und Organisation der einzuführenden Stellen der Verfahrenslotsen, im Austausch mit der Senatsverwaltung oder mit anderen Bezirken? Wenn ja, in welchem Format?

Die bezirklichen Jugendämter waren an der Erstellung der BAK (Beschreibung Aufgabenkreis) für dieses Aufgabenfeld aktiv beteiligt. Die Mustervorlagen ist von der Senatsverwaltung für Finanzen bestätigt und den Jugendämtern in seiner Endfassung zur Verfügung gestellt worden.

3. Wie weit ist der Stand der organisatorischen Planung für die Einführung der Verfahrenslot-sen im Bezirk?

Das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg prüft aktuell die Einbindung der Stelle in die vorhandene Organisationsstruktur.

4. Konnten Aufgabenbereiche für die Verfahrenslotsen konkret umrissen werden?

Die Aufgabenbereiche sind in der BAK detailliert beschrieben.

5. Wenn ja, welche konkreten Aufgaben sollen die Verfahrenslotsen in unserem Bezirk über-nehmen und wie grenzen sich die Aufgabenfelder der Verfahrenslotsen von denen der Teilhabefachämter ab?

Die Aufgaben unterscheiden sich insofern, als dass die Teilhabefachdienste SGB IX/SGB VIII des Jugendamtes im Sinne des § 106 SGB IX beraten und unterstützen, den Rehabilitationsbedarf im Einzelfall feststellen, Art und Umfang des Leistungsanspruchs und die Planung/Gewährung des Leistungsanspruchs sicherstellen.
Die Verfahrenslotsen, wie oben kurz erläutert, begleiten junge Menschen und deren Familien bei der Umsetzung ihrer Leistungsansprüche. Aktuell werden derzeit im Jugendamt die Schnittstellen zwischen Verfahrenslotsen und Teilhabefachdienst sowie anderen Bereichen inhaltlich definiert. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen und wird die Grundlage für die Entscheidung zur organisatorischen Anbindung der Stelle im Jugendamt bilden. Die Anbindung der Stelle sollte außerhalb der Facharbeitsgruppen Teilhabe SGB IX/SGB VIII erfolgen.

6. Sollte es dem Bezirk, auf Grund von senatsseitigen Verzögerungen, nicht möglich sein, Verfahrenslotsen zum 1.1.2024 einzusetzen, wie plant das Jugendamt seinem verbindlich gesetzlichen Auftrag und Rechtsanspruch der Betroffenen auf einen Verfahrenslotsen ab dem 1.1.2024 nachzukommen?

Das aktuelle Zuweisungsschreiben der Senatsverwaltung zur Finanzierung für die Stelle ab dem 01.01.2024 liegt dem Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg derzeit noch nicht vor. Sobald die verbindliche Zusage zur Finanzierung vorliegt wird die Stelle ausgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Max Kindler
Bezirksstadtrat

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