DS/1968/IV Mündliche Anfrage

Abt. Planen, Bauen und Umwelt
Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft WBM
gegen die Ablehnung der Bauanträge für geplante Punkthochhäuser, u.a. in der
Koppenstraße, auf Basis von § 34 Baugesetzbuch Widerspruch bei der dafür zuständigen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einlegt hat bzw. wird?

Bei den Anträgen der WBM handelt es sich nicht um Bauanträge, sondern um Anträge auf Vorbescheid. Für etwaige Widersprüche ist, auf Grund der Größe der geplanten Vorhaben (vgl. §86 Abs.1 Ziff.2 BauO Bln), nicht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig. Die Zuständigkeit für Widersprüche liegt hier beim Bezirk.

Bei einem Antrag auf Vorbescheid werden konkrete Fragen vom Antragsteller zum Bauvorhaben gestellt. Nach erfolgter Prüfung durch die zuständigen Stellen werden diese Fragen lediglich mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet und die jeweiligen Antworten entsprechen begründet.Es handelt sich also nicht um eine Ablehnung eines Bauantrags, sondern um eine Klärung von Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stellen.

2. Gab es seit der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung weitere Bauanträge seitens der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM?

Derzeit liegen dem Bauaufsichtsamt insgesamt 8 Anträge auf Vorbescheid vor.
Abschließend bearbeitet wurden bisher 3 (Koppenstr. 53A, 65A; Krautstr. 1A, 5A, 9A ; Mollstr. 20) In Bearbeitung befinden sich derzeit 4 ( Singerstr. neben Nr.77, Koppenstr. vor Nr. 37D/Karl-Marx-Allee, Koppenstr. vor Nr.37A/Palisadenstr.; Palisadenstr. neben Nr.35)

3. Welche der Grünflächen in Friedrichshain-West (im Gebiet des WBM-Masterplans)
sind geschützte Grünflächen?

-Krautstr.1-4 (Grünfläche mit kl. Spielplatz)
-Koppenstr.60 (Grünfläche)
-Mollstr.23-24 (Spielplatz)
-Mollstr. 20-29 (Teil einer Grünverbindung)

Nachfrage:

1. Welche Bebauung ist von der landeseigenen WBM – nachdem der ursprüngliche
Masterplan verändert wurde – derzeit auf bezirkseigenen Grundstücken vorgesehen?

Die WBM würde das Grundstück Neue Blumenstraße/Krautstraße und Koppenstraße 37 a – 37 d bebauen. Es gibt derzeit keine Zustimmung des Bezirks zur Veräußerung dieser Grundstücke.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat

Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.11.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*innen: Susanne Hellmuth, Julian Schwarze

Dateien