Immer wieder versuchen Klaus Lederer und Harald Wolf von der Partei Die Linke mit dem Wasser der Wasserbetriebe ihre Hände in Unschuld zu waschen und beteuern, dass sie die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe schon immer abgelehnt haben und alles tun, die Rekommunalisierung zu erreichen. Da lohnt es sich doch, mal die parlamentarischen Taten von Wolf und Lederer zu betrachten.

Die Privatinvestoren kalkulierten ihre Investition in den Berliner Landeshaushalt von 1,8 Milliarden Euro mit einem Zinssatz von zumindest 8 Prozent, erwarten also einen Betrag von mindestens 136 Millionen Euro pro Jahr für ihre Investition. Während der Verkaufsverhandlungen 1999 wird der vertraglich zugesicherte Extra- Zinssatz (r plus 2), der die nötigen jährlichen 272 Millionen Euro Gewinn (hälftig Land/Private) sichern sollte, vom Landesverfassungsgericht verworfen.

Daraufhin beschließt das Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit von SPD und CDU die Investoren so zu stellen, als hätte es das Urteil nie gegeben. Allein, es fehlt die Umsetzung des Beschlusses. Die erfolgt in der Folgezeit durch Rot-Rot. Die Verhandlungen mit den Privatinvestoren übernimmt Wirtschaftssenator Harald Wolf. Dabei kämpft er nicht um Änderungen des Vertrages, sondern erfüllt brav alle Wünsche von Veolia und RWE.

Harald Wolf packte es richtig

an: Wasserpreiserhöhungen bis es quietscht Nachdem man vorwärts und rückwärts in den BWB gerechnet hat, stellt man fest, dass bei einem Wasserpreis von 5,45 Euro (Mischpreis Wasser und Abwasser) die BWB die erstrebten 272 Millionen Euro abwerfen können.

Die nötigen tarifl ichen Stellschrauben werden gesucht und gefunden: Ein überhöht bewertetes betriebsnotwendiges Kapital sowie die jährlich, vom Senat festzusetzende Verzinsung auf dieses Kapital an der Grenze des Rechtswidrigen. Entscheidender Turbo ist aber die neue Abschreibungsregel, nach der nicht mehr auf Anschaffungskosten sondern auf Wiederbeschaff ungswerte abgeschrieben wird.

Im Dezember 2003 wurde das Teilprivatisierungsgesetz durch Rot-Rot entsprechend geändert. Die Abschreibungsregel wird Wiederbeschaffungszeitwerte umgestellt und die Preiserhöhung ab 1.1.2004 ermöglicht. 2004 wurde die Erhöhung der Wasserpreise um 15% auch tarifl ich genehmigt. Mit der „Fünften Änderung des Konsortialvertrages setzte der Rot-Rote Senat die Regelung des § 23.7. des Konsortialvertrages endgültig um, wonach sich das Land verpflichtet, den Investoren ihren Anspruch auf volle Rendite zu Lasten des Landes zu garantieren.

Die Erhöhung auf 4,75 Euro reichte aber nicht aus. Deshalb wird vereinbart, den Wasserpreis um weitere 12% bis 2008 zu steigern. Die Tarifgenehmigungen durch Wolfs Genehmigungsbehörde sind da nur Formsache. Doch das alles reichte Harald Wolf nicht, er hatte noch mehr Ideen Heute behauptet Harald Wolf, er und seine Partei würden alles dafür tun, die Verträge zur Teilprivatisierung der BWB zu ändern oder gar abzuwickeln.

All ihr Sinnen und Trachten sei schon immer darauf gerichtet, den Privatinvestoren das Leben schwer zu machen und an den Verhandlungstisch zu zwingen.

Dabei haben sie mit den Investoren am Tisch gesessen als noch viele Fragen off en waren. Damals sind alle Investorenwünsche von Rot-Rot erfüllt worden. Heute gibt es kein Eigeninteresse der Investoren mehr, die BWB zurück zu geben. RWE und Veolia halten ein festverzinsliches Papier mit Mindestverzinsung von 8 Prozent auf ihr eingesetztes Kapital in den Händen und würden wohl Mondpreise verlangen, wenn jemand mit ihnen eine Rückabwicklung verhandeln wollte. Es ist bezeichnend, dass RWE mittlerweile seine gesamte Wassersparte verkauft hat, aber die Berliner Wasserbetriebe als einziges Wasserunternehmen behalten hat.

Letzter Akt: Mengen- und Grundpreis fürs Wasser

Nicht mal den Protest der Wirtschaft gegen die hohen Wasserpreise haben Wolf und DIE LiNKE genutzt. Stattdessen haben sie die Unternehmen entlastet und die Privathaushalte dafür belastet, indem sie einen Mengen- und Grundpreis eingeführt haben. Diesen Grundpreis haben sie sogar gegen den Widerstand der SPD forciert und im zweiten Anlauf 2007 durchgesetzt. Heute belastet die Grundgebühr kleine Haushalte in der Innenstadt erheblich, große Industriebetriebe jedoch kaum. Die normalen Kunden zahlen den Rabatt der Großkunden mit.

Und es ist damit auch klar, warum Die Linke jetzt sagt, „es gäbe keinen Verkäufer der BWB “ wenn die Bürgerinitiative BERLINER WASSERTISCH die Rekommunalisierung fordert. Die Linke weiß warum die Privaten nicht rückverkaufen wollen. Sie haben es denen ja lukrativ eingerichtet!

Heidi Kosche, Mitglied des Abgeordnetenhauses Jochen Esser, Mitglied des Abgeordnetenhauses