Mündliche Anfrage
Initiator*in: B’90/Die Grünen, Dr. Wolfgang Lenk
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Fälle von Schuldistanz ab 5 Unterrichtstagen im Schuljahr gab es im Bezirk im vergangenen Schuljahr?
Im Schuljahr 2017/18 gab es in Friedrichshain-Kreuzberg insgesamt 370 Schulversäumnisanzeigen.
2. Welche Gründe geben Schüler*innen und Eltern für Schuldistanz an? (bitte sehr differenziert beantworten)
Die Gründe für Schuldistanz sind vielfältig und sehr stark vom Einzelfall abhängig. Es erfolgt keine statistische Erfassung der individuellen Gründe, so dass hierzu keine konkreten Angaben gemacht werden können.
3. Das Bezirksamt setzt bei wiederholter Schuldistanz überwiegend auf sozialpädagogische Angebote in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Wie ist hier die Erfolgsbilanz unter Einbeziehung der Rückfallquote?
Für das Schul- und Sportamt ist entscheidend, ob die Schülerinnen und Schüler nach Bearbeitung der Schulversäumnisanzeige und dem individuellen Gespräch mit den Schülerinnen bzw. Schülern und den Erziehungsberechtigten im Schul- und Sportamt, wieder die Schule bzw. eine Ersatzmaßnahme besuchen. Eine statistische Auswertung für das Schuljahr 2017/18 (inkl. Rückfallquote) liegt derzeit noch nicht vor und kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
Nachfragen:
1. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) nannte im Januar das Verhalten der Bezirke, die keine Bußgelder verhängten, „unverantwortlich“. Aus welchen Gründen
hält der Bezirk an seiner Haltung fest?
2. Was unternimmt der Bezirk in Fällen, bei denen die sozialpädagogische Vorgehensweise zu keinem nachhaltigen Erfolg führt, um die eigenen Regeln (Schulpflicht) konsequent durchzusetzen?
Auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verhängt Bußgelder, wenn den Erziehungsberechtigten nachgewiesen werden kann, dass sie dem verpflichtenden Schulbesuch ihrer Kinder nicht nachkommen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vertritt die Auffassung, dass es oberste Priorität bei der Bearbeitung der Schulversäumnisanzeigen ist, die individuellen Gründe für Schuldistanz zu ergründen und diese möglichst zu beseitigen, damit die Schülerinnen und Schüler wieder (gern) zur Schule gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.09.2018
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Dr. Wolfgang Lenk