Fachanhörung der Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg zu den rechtlichen Fragen bezüglich des Antrages an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für ein Modellprojekt zur Abgabe von Cannabis in Cannabisfachgeschäften

Immer wieder wird in der Diskussion bezüglich der Eröffnung von Cannabisfachgeschäften (sog. „Coffeeshops“) in Friedrichshain-Kreuzberg im Zuge eines Modellprojekts das Argument vorgebracht, dies wäre rechtlich nicht möglich. Doch besagen §3 und §5 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), dass gerade zu wissenschaftlichen Zwecken und bei öffentlichem Interesse ein solches Modellprojekt rechtlich möglich ist.

Des weiteren legt auch das sog. Cannabis-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 90, 145) von 1994 nahe, dass zur Abschätzung in wie weit das Verbot von Cannabis überhaupt verfassungskonform ist, ein solches Modellprojekt nötig wäre, um die Auswirkungen des Verbotes zu untersuchen.

In unserer Fachanhörung wollen wir den rechtlichen Rahmen näher betrachten, untersuchen, welche Bedingungen für einen erfolgreichen Antrag erfüllt sein müssen und welche Auswirkungen das BVerfG Urteil auf einen solchen Antrag und seine Erfolgsaussichten hat.

Ablauf
19:00 Uhr Begrüßung durch Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin
19:15 Uhr Inputs und Diskussion

Referenten:
• Prof Dr. Ulrich M. Gassner (Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht, Universität Augsburg)
• Prof. Dr. Cornelius Nestler (Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Köln)
• Mario Czaja (Senator für Gesundheit und Soziales) – angefragt

Moderation:
• Jonas Schemmel (Fraktionsvorsitzender der BVV-Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen)

Bitte auch den Termin für die Zukunftswerkstatt Cannabis vormerken!

VERANSTALTUNG

am 10.09.2014 von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr

 

Ort:
BVV-Saal
Rathaus Kreuzberg
Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin

Veranstalter:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg