Das SEZ gehört den Berlinerinnen und Berlinern
DS/1451/IV AntragDie Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber den zuständigen Stellen auf Senatsebene für eine Rückübertragung des SEZ-Grundstücks an das Land Berlin einzusetzen. Sollte eine Rückabwicklung des Kaufvertrags an rechtlichen Gründen scheitern, soll die vertragliche Rückkaufoption ausgeübt werden. Die zuständige Senatsverwaltung ist darüber hinaus aufzufordern, das Ergebnis ihrer rechtlichen Prüfung in Bezug auf