Außenwerbung in Friedrichshain-Kreuzberg
DS/0822/IV Mündliche Anfrage Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1) Welchen Gestaltungsspielraum hat der Bezirk bezüglich einer möglichen Reduzierung der Anzahl, Größe und Standorte der Werbeflächen und welche Verträge binden ihn hinsichtlich Außenwerbung? WiBO Das Berliner Straßengesetz lässt auf öffentlichem Straßenland grundsätzlich Werbeanlagen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden