Mündliche Anfrage in der BVV vom 30. August 2023
Initiator*in: Silvia Rothmund, DS/0845/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche gesetzlichen Möglichkeiten stehen dem Bezirksamt zur Verfügung, um eine zeitnahe Instandsetzung des baupolizeilich gesperrten Dachstuhls und der 5. Etage des Wohnhauses Falckensteinstraße 24/Görlitzer Straße 46 zu veranlassen, die eine alsbaldige Rückkehr der Mieter*innen in ihre Wohnungen ermöglicht?
Seitens des Eigentümers wurden bisher Sicherungsmaßnahmen am Dach und im Dachgeschoß durchgeführt und ein Holzgutachten erstellt. Durch die bezirkliche Bauaufsicht wurde eine Baugenehmigung zur Sanierung und Wiederherstellung der Decke über dem 5. OG und des Dachstuhls in seiner bestehenden Kubatur erteilt. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Bauherrn / Eigentümer zur Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen liegen somit vor. Die Bauaufsicht hat am 28.08.2023 davon Kenntnis erhalten, dass der Verdacht besteht, dass seitens des Eigentümers die Sanierung / Wiederherstellung von Dachstuhl und Decke über dem 5.OG nicht erfolgen wird. Daher wurde seitens der Bauaufsicht ein Verwaltungsverfahren bezüglich Sanierung/ Ersatz des Dachstuhls sowie der Schwammsanierung der Decke über 5. OG eingeleitet. Inwieweit dieses Verfahren zum Erfolg führt bzw. der Eigentümer die erforderlichen Baumaßnahmen durchführt kann momentan nicht prognostiziert werden. Weitere rechtliche Eingriffsmöglichkeiten sind derzeit nicht gegeben.
2. Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Maßnahmen zur Instandsetzung in welchem zeitlichen Rahmen vom Eigentümer geplant sind?
Der bezirklichen Bauaufsicht ist keine diesbezüglich aktuelle Zeitablaufplanung bekannt.
3. Ist die jahrelange Vernachlässigung der Instandsetzung eines Hauses mit potenziell lebensbedrohlichen Gefahren für Passant*innen ein Fall für eine treuhänderische Übernahme des Hauses durch einen gemeinnützig orientierten Träger?
Nach § 9 b Wohnungsaufsichtsgesetz Berlin wird grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, in geeigneten Fällen einen Treuhänder zur Instandsetzung oder der Herstellung der Mindestanforderungen zu bestellen. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass solch eine Maßnahme aufgrund der Komplexität sowie der damit verbundenen (auch haushalterischen) Risiken sehr genau geprüft werden muss. Eine pauschale Beantwortung ist von daher derzeit nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
Bezirksstadtrat