Schriftliche Anfrage eingereicht durch Karl-Heinz Garcia Bergt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort von Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abt. Schule, Sport und Facility Management

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Gilt die Aussage der DS/2112/V vom 26.05.21 weiterhin, dass jede Form der Vermietung,
auch von Teilbereichen, auch von einzelnen Räumen, im Baerwaldbad derzeit nicht möglich
sei?

Ja, die Aussage gilt weiterhin. Alle Bereiche der Liegenschaft sind bauaufsichtlich gesperrt. Es gibt im
Gebäude keinen Strom, keine Heizung und kein Wasser. Es ist auch nicht damit getan, die Anschlüsse
für die Strom-, Heizungs- und Wasserversorgung wiederherzurichten. Die Liegenschaft wurde bis
2017 mit Öl beheizt. Die Heizungsanlage ist demontiert. Die elektrischen Anlagen samt aller
Leitungen sind vollständig zu ersetzen, ebenso alle Wasserleitungen und der Großteil der Heizkörper.
Zudem gibt es mehrere Wasserschäden, ein schadhaftes Dach und Schwarzschimmel breitet sich
großflächig aus.
Derzeit sind die Standsicherheit des Gebäudes sowie auch die gefahrlose Begehung des Gebäudes
nicht gewährleistet. Weiter ist die Art der Nutzung entscheidend – es ist ausschließlich als
Schwimmbad genehmigt. Alle anderen Nutzungen sind genehmigungspflichtig und ziehen die hier
bereits erläuterten – und viele andere Forderungen wie bspw. Brandschutz – nach sich, die in
planerischer (umfangreicher!) Detailarbeit in enger Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz zu
erarbeiten sind.

2. Was wäre minimal nötig (inklusive Kostenabschätzung), um Teilbereiche des
Baerwaldbades zu vermieten oder zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel die
ehemals von der Bürgermeister-Herz-Grundschule genutzten Räume?

Aufgrund des maroden baulichen Zustandes gibt es keine Möglichkeit, eine Minimalvariante zu
realisieren. Um zumindest den nördlichen (neueren) Gebäudeteil mit dem größeren Becken, der direkt
an das Grundstück der Bürgermeister-Herz-GS anschließt, wieder in Betrieb zu nehmen, müsste
dieser Gebäudeteil grundhaft und unter Beachtung des Denkmalschutzes saniert werden (inkl.
Gebäudetechnik, Heizung, Sanitär, Fassade, Elektroanlagen, Dach, Wasserversorgung, Brandschutz,
etc.). Um eine seriöse Kostenschätzung vorzunehmen, sind die Erstellung eines Nutzungskonzeptes,
eine Überführung in ein bezirkliches Fachvermögen, das dem Nutzungskonzept entspricht, und die
Erstellung eines Bedarfsprogramms notwendig. Erst mit dem Bedarfsprogramm sind die genauen
Kosten einigermaßen valide einzuschätzen. Zudem müsste der Bezirk beim Land Berlin
Investitionsmittel beantragen (überbezirkliche Zuweisung). Erst wenn diese Mittel zur Verfügung
stehen, kann die Baudienststelle mit den ersten planerischen Arbeiten beginnen. Eine kurz- oder
mittelfristige Nutzung von Teilbereichen bspw. als Mensa für die benachbarte GS ist daher nicht
möglich. Die Überführung des nördlichen Gebäudeteils in das Fachvermögen Schule, nur um eine
Mensa zu errichten, ist nicht möglich. Um Investitionsmittel des Landes für die Herrichtung zur
schulischen Nutzung zu erhalten, müssten die Räumlichkeiten auch vollständig mit schulischen
Nutzungen belegt werden. Hierfür bräuchte es den Nachweis, dass neben der Mensa ein weiterer
Bedarf entsprechend der in Berlin gesetzten schulfachlichen Standards besteht. Dieser Nachweis ist
derzeit nicht zu erbringen. Die Schulen in der Umgebung sind hinreichend mit Hallenteilen für den
Sport sowie mit Unterrichts-, Fach-, Freizeit und weiteren Räumen entsprechend des
Musterraumprogramms für Schulen versorgt.

3. Welche Nutzungsvereinbarungen/Verträge wurden in dieser und der letzten
Legislaturperiode bzgl der Nutzung des Baerwaldbades oder Teilbereichen, einzelnen
Räumen mit wem geschlossen oder waren/sind aktiv?

Sowohl in der letzten als auch in der laufenden Wahlperiode gab/gibt es keine Nutzungen und damit
auch keine Nutzungsvereinbarungen oder –verträge.

4. Welche Einnahmen wurden in dieser und der letzten Legislaturperiode mit Bezug zum Baerwaldbadesgeneriert
(aufgeschlüsselt nach Jahren und Produkten/Kapitelnummern)

In der laufenden Wahlperiode wurden keine Einnahmen erzielt.
Der TSB e.V. als Erbbaurechtsnehmer hat lt. Erbau Pachtvertrag monatlich 2.785,00 € Erbbauzins an
das Land Berlin zu zahlen. Dieser Verpflichtung ist der Verein bereits seit April 2016 nicht mehr ordnungsgemäß
nachgekommen. Der ausstehende Erbbauzins für die Monate April, Mai und anteilig für
Juni 2016 konnte mit den Nutzungsgebühren für die Sporträume aus November und Dezember antragsgemäß
verrechnet werden. Zusätzlich zu den bisher geforderten Kosten kommt noch die Erhöhung
des Erbbauzinses ab 01/2017 i.H.v. 266,52 € monatlich hinzu.
Laufende Zahlungen ab 2017 wurden nicht geleistet, seit April 2016 ist kein weiterer Zahlungseingang
zu verzeichnen.
Einnahmen wurden demnach auch in der vergangenen Wahlperiode nicht erzielt.

5. Welche Kosten sind für den Bezirk mit Bezug zum Baerwaldbades in dieser und der letzten
Legislaturperiode entstanden (inklusive Untersuchungen und Studien, Gerichts-/Räumungs-
/Entsorgungskosten, Wartungskosten, laufende Kosten etc.) aufgeschlüsselt nach Jahren
und Produkten/Kapitelnummern?

Die Kosten der vergangenen und der laufenden Wahlperiode entnehmen Sie bitte der Anlage.
Der Hochbauservice hat bis jetzt als BU von Konto 3306/51900/240 insgesamt seit dem Jahr 2019
bis April 2022 24.427,14 € verausgabt. Die BU Kosten sind in der Anlage nicht enthalten.
Das Bausubstanzgutachten belief sich auf 116.298,89 €. Diese Kosten, die ebenfalls nicht Bestandteil
der Anlage sind, sind im Jahr 2020 entstanden.

6. Was für jährliche Kosten würden für den Bezirk mit Bezug zum Baerwaldbades anfallen,
wenn sich das Baerwaldbad nicht mehr im Fachvermögen des Bezirkes befinden würde
(Abschätzung wenn möglich je Produkt/Kapitelnummer)?

Diese Frage ist so nicht zu beantworten. Würde die Immobilie, bspw. i.R. eines Erbbaurechtsvertrags,
langfristig in andere Hände gegeben, würden dem Bezirk nur dann Kosten entstehen, wenn Teile der
Liegenschaft für bezirkliche Zwecke bzw. Angebote genutzt würden, z.B. in Form der Anmietung von
Räumen zur Erbringung bezirklicher oder vom Bezirk beauftragter Leistungen.

7. Was für Kosten würden anfallen, wenn die BIM durch das Bezirksamt beauftragt wird, ein
Konzeptverfahren bzw. ein Interessenbekundungsverfahren für die zukünftige Nutzung der
Liegenschaft durchzuführen? (Abschätzung, von praktisch keine Auflagen von Seiten des
Bezirkes bis sehr engmaschige Begleitung und vielen Auflagen)

Auch diese Frage ist so nicht zu beantworten. Die verbindliche Formulierung bezirklicher Bedarfe i. R.
eines Konzeptverfahrens dürfte für die Kosten des Verfahrens, die die BIM dem Bezirk in Rechnung
stellen wird, unerheblich sein. Auswirkungen hätten solche Festlegungen in erster Linie auf die
Wirtschaftlichkeit der Betreibermodelle potentieller Interessenten und wahrscheinlich auch darauf, ob
sich überhaupt Interessenten finden. Die BVV hat in der letzten Wahlperiode einstimmig beschlossen,
dass das Baerwaldbad in die Eigentümerschaft der Berliner Bäderbetriebe zurückgeführt werden soll,
damit diese das Bad vollständig sanieren und wieder als Bad betreiben. Das Bezirksamt würde
andere Wege nur mit Zustimmung der BVV verfolgen.
Für die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens verlangt die BIM, unabhängig von der
Berücksichtigung bezirklicher Bedarfe, eine Aufwandsentschädigung von 50.000 € (netto) zzgl.
Kosten einer Marketingagentur von geschätzten 15.000 € (brutto).

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

PDF zur Drucksache mit Anlage