Schriftliche Anfrage
Initiatorin: Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort von Abt. Schule, Sport und Facility Management
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Für die Beantwortung der schriftlichen Anfrage wurde das Straßen-und Grünflächenamt um eine Zuarbeit gebeten, die in die nachfolgenden Ausführungen eingeflossen ist.
1. Welche Flächen auf Schulgrundstücken sind versiegelte Flächen? (z. B. Schulhof, Sportplatz; Bitte Schule und versiegelte Flächen benennen.)
Die einzelnen Schulgrundstücke weisen verschiedene versiegelte Flächen auf, wie z.B. Zuwege, Zufahrten, Randbereiche, Schulhöfe oder auch nur Teile davon.
Eine konkrete Auflistung der einzelnen Flächen für jede Schule ist aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands leider nicht möglich.
2. Welche Flächen sind mit Schulgärten, Ruhezonen, Sitzbänken und/oder als grünes Klassenzimmer ausgestattet? (Bitte Schule mit Flächen benennen.)
Siehe Anlage.
3. Inwieweit wird bei den Bodenbelägen auf Mikroplastik verzichtet, oder gibt es einen generellen Verzicht?
Das Bezirksamt verwendet Bodenbeläge mit dem Füllstoff Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) ausschließlich für Sportflächen. Zum gegebenen Zeitpunkt gibt es hierzu keine Alternative.
4. Welche alternativen Materialien werden verwendet?
Schotter oder Asphalt werden als Alternative zu EPDM Belägen eingesetzt. Diese verursachen jedoch Feinstaub oder führen zu einer Versiegelung. Zudem entsprechen diese Alternativen nicht den Voraussetzungen für einen zeitgemäßen Sportplatz. Des Weiteren befindet sich in jedem Ortsteil je ein Rasenplatz. Diese sind in der Pflege jedoch sehr aufwändig und je nach Wetterlage auch nicht das ganze Jahr über bespielbar. Es wird geprüft, ob neue innovative Verfahren, die sich in Baden-Württemberg in der Erprobung befinden, auch in Berlin angewendet werden können (Rinnensysteme, Kork, Quarzsand, Olivenkerne).
5. Inwieweit werden in Zukunft auf versiegelte Flächen auf Schulstandorten verzichtet?
Das Bezirksamt verfolgt das Ziel, bei jeder Planung zu Sanierungen auf Schulhöfen den Grad der Versiegelung zu minimieren.
6. Wie will das Bezirksamt den Klimaschutz zukünftig auch an den Schulen verstärkt umsetzen?
Das Bezirksamt setzt in Bezug auf die Beschaffenheit der Schulhöfe auf die Verwendung von recycelten Materialen mit kurzen Transportwegen, Gehölzpflanzungen mit klimaresilienten Arten und Teilentsiegelung von Bestandsflächen.
7. Wie viele Sportstätten des Bezirks haben versiegelte Flächen?
Bodenversiegelung bedeutet, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird, wodurch Regenwasser nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen versickern kann. Zu den stark versiegelten Flächen (0,6) gehören Rasenfugenpflaster, H-Steine, Platten und Pflaster mit schmalen Fugen bzw. ohne feste Verfugung. In die Rubrik voll versiegelte Flächen (1) fallen zumeist Asphalt-, Bitumen- oder Betonflächen bzw. Platten mit Fugenvollverguss (Straßen, Wege etc.), Dachflächen. Die Sportfunktionsgebäude auf den ungedeckten Sportanlagen haben daher durch die vorhandenen Dachflächen eine versiegelte Fläche, sowie teilweise auch die Zuwegungs- und einige Randbereiche. Sportplätze jeder Art werden jedoch den Grünflächen zugeordnet. Das gilt auch für Kunstrasenflächen, da sie wasserdurchlässig sind, so dass es sich hierbei nicht um versiegelte Flächen handelt. Kunstrasen enthält Drainagelöcher, die für den Abfluss von Wasser sorgen – auch bei starkem Regen. Zudem kann das Wasser auch durch die Unterschicht ungehindert versickern und abfließen. Auch die vorhandenen Laufbahnen und Tennisplätze sind wasserdurchlässig.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
Bezirksstadtrat