Schriftliche Anfrage Drs.: SA/232/VI
Initiator*in: Claudia Schulte
Antwort von Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur und Diversity
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Bis wann müssen die angekündigten Sondermittel für das Kottbusser Tor in Höhe von 250.000 EUR abgerufen werden?
Die Mittel werden für das Jahr 2023 zur Verfügung gestellt. Der Antrag wurde durch den Bezirk ge-stellt. Die Übertragung der auftragsweisen Bewirtschaftung wurde durch SenUMVK am 17. Mai erteilt.
2. Muss hierzu die Verwendung der Mittel im Einzelnen bereits aufgeführt sein?
Die Mittel werden in auftragsweiser Bewirtschaftung beantragt. Für die Beantragung werden die einzelnen Maßnahmen stichwortartig benannt.
3. Wie bzw. für was genau sollen die Sondermittel verwendet werden (Bitte Auflistung nach Projekt/Maßnahme, Betrag und Zeitpunkt geplante Umsetzung)?
- Kiezhausmeisterei: 100.000,00 € Start so schnell wie möglich, Stellenbesetzung läuft
- Mittelpunktbibliothek: Fokus: Angebote für Kinder und Jugendliche 30.000,00 € ab Juni
- Gemeinwesenbezogene Sozialarbeit 100.000,00 € ab April/Mai
- Beleuchtung: 5.000,00 €
- Angebot Jugendliche: 4.470,00 € ab Sommer
- Erhöhte Reinigungstaktung Toilette 10.175,00 € ab 5. Mai
Summe gesamt 249.645,00 €
4. Wer legt die einzelne Verwendung der Sondermittel fest?
Die Sondermittel wurden für Maßnahmen am Kottbusser Tor im Anschluss an den 2. Runden Tisch Kottiwache – Gesamtkonzept Kottbusser Tor, der am 7. Dezember 2022 durch das Bezirksamt durchgeführt wurde, zur Verfügung gestellt. Während der Veranstaltung wurde eine Maßnahmenliste diskutiert, die im Rahmen des Fachtags Kottbusser Tor im September 2022 mit Akteuren vor Ort und Vertreter*innen der Fachverwaltungen erarbeitet worden war; hier wurden auch die Fraktionen der BVV eingeladen. Eingeflossen in die Maßnahmenliste sind außerdem Ergebnisse der Präventionsrunde Kottbusser Tor. Die nun beantragten Maßnahmen sind diejenigen, die in beiden Runden als besonders wichtig und dringlich eingeschätzt wurden und für die eine kurzfristige und zeitlich begrenzte Umsetzung realisierbar ist. Dies erfolgte durch die OE PK in Abstimmung mit der Bezirksbürgermeisterin.
5. Nach welchen Kriterien geschieht dies (Prioritäten, Berücksichtigung Anwohnerbedarfe bzw. Workshopergebnisse)?
Siehe Antwort zu Frage 4.
6. Welcher Betrag soll z. B. für aufsuchende Sozialarbeit verwendet werden? Für wel-ches/welche Projekt/e bzw. Angebote mit welchen Trägern über welchen Zeitraum?
Das Projekt „Gemeinwesenbezogene Sozialarbeit“ wird durch Fixpunkt e.V. durchgeführt. Das Projekt ist am 1. April mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen worden und startet ab Mai mit der Vor-Ort-Arbeit im Sozialraum. Das Projekt ist befristet bis Ende 2023, da bisher nur für dieses Jahr Mittel zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Nöll (i.V. für Clara Herrmann)
Stellv. Bezirksbürgermeister