Eingereicht durch Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Jugend, Familie und Gesundheit

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. In wie vielen Einzelfällen (Anzahl der Leistungsberechtigten) wurden im Bezirk vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 die Kosten von Lerntherapie (Dyskalkulie- und/oder Dyslexie-Therapie) auf der Grundlage von § 35a SGB VIII übernommen?

Zu dem o. g. Zeitraum gibt folgende Aussagen:

Laufende Integrative Lerntherapien (ILT) in 2021 insgesamt 491, davon sind
– 132 neue Hilfen sowie
– 186 beendete Hilfen

2. Über welchen Betrag (Gesamtsumme in Euro) wurden für diesen Zeitraum Kostenübernahme-Erklärungen abgegeben?

Insgesamt wurden in 2021 Mittel in Höhe von 1.431.815 EUR aufgewendet.

3. Wie lange ist im Durchschnitt, im kürzesten und im längsten Fall, die Bearbeitungszeit zwischen Antragstellung durch die Leistungsberechtigten und Kostenübernahme-Erklärung durch das Bezirksamt bei Lerntherapien?

Lerntherapien gemäß §35a SGB VIII werden durch das Jugendamt/den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst eingeleitet. Es handelt sich um eine Maßnahme der Eingliederungshilfe.
Zwischen der Antragstellung und der Erstellung der Kostenübernahme sind mehrere Verfahrensschritte erforderlich:
1. Antragstellung
2. Bedarfsprüfung Kleine Anfrage Antwort vom 17.02.2022

3. Einholen einer fachdienstlichen Stellungnahme (Sibuz-Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs-und Unterstützungszentren, EFB-Erziehungs-und Familienberatung,
KJPD-Kinder-und Jugendpsychiatrischer Dienst)
4. Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung entsprechend § 35a SGB VIII
5. Platzsuche
6. Hilfekonferenz mit Terminierung Beginn der Hilfe
7. Erstellung Kostenübernahme
8. Bescheiderteilung durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe.

In Abhängigkeit von der jeweiligen Arbeitsbelastung (z.B. Fallhäufung, Auswirkungen der Pandemie, etc.), Personalsituation und Prioritätensetzung (vorrangig Kinderschutzbearbeitung) sowie des Eingangs der fachdienstlichen Stellungnahme sowie der Verfügbarkeit eines Platzes dauert der Prozess etwa zwischen zwei Monaten und im Einzelfall bis 1,5 Jahren.

4. Wie lang ist der durchschnittliche Zeitraum zwischen Eingang der Rechnung von Leistungserbringern der Lerntherapie und der tatsächlichen Anweisung der Zahlung durch das Bezirksamt?

Der durchschnittliche Zeitraum zwischen Eingang der Rechnungen von Leistungserbringern der Lerntherapie und der Anweisung der Zahlungen beträgt 2 bis 4 Wochen.

5. Wie viele Anträge von Leistungsberechtigten auf Lerntherapie sind zum Stichtag 31.12.2021 noch nicht abschließend durch das Bezirksamt bearbeitet?

Ca. 40 Anträge befinden sich im unter Nr. 3 beschriebenen Prozess.

6. Wurden seitens des Bezirksamts mündliche Zusagen auf Kostenübernahmen für Lerntherapien abgegeben? In wie vielen Fällen wurden Lerntherapien bereits begonnen oder fortgeführt, ohne dass eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung vorlag?

In der Hilfekonferenz/Hilfeplanung gemäß §36 SGB VIII  wird, nachdem der Bedarf festgestellt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, der Termin für die Hilfe festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt existiert noch keine Kostenübernahme und der Bescheid liegt auch noch nicht vor. Zahlen können hierzu nicht benannt werden.

7. Wie viele offene Rechnungen von Leistungserbringern lagen dem Bezirksamt zum Stichtag 31. Dezember 2021 vor, die vor dem 15. November 2021 eingegangen sind? Wie hoch waren die daraus resultierenden Forderungen (Gesamtsumme in Euro)?

Nach eingehender Prüfung aller Leistungsvorgänge für Integrierte Lerntherapien zum Stichtag 31.12.2021 kann das Jugendamt darüber informieren, dass dem Leistungsbereich, hier der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, keine Rechnungen für Lerntherapien vorlagen, die vor dem 15.11.2021 eingegangen sind.
Alle eingegangenen Rechnungen bis zum 15.11.2021 sind im Haushaltjahr 2021 beglichen worden. Es gibt keine offenen Forderungen für die Integrativen Lerntherapien aus dem Jahr 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Regine Sommer-Wetter

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