Werbeanlage auf dem Anschutz-Gelände
DS/1754/III Mündliche Anfrage Sehr geehrter Herr Panhoff, Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Nach welchen Vorschriften wurde die Werbeanlage auf dem Anschutz-Gelände im Bereich Mühlenstr./Marianne-von-Rantzaustr. genehmigt? Nach § 62 Abs.1, Nr. 11a Bau O Bln. ist die Werbeanlage verfahrensfrei. 2. Entspricht die Werbeanlage der geänderten Bauordnung von Berlin § 10 (2), wonach