„Thor Steinar“ – weg aus Friedrichshain-Kreuzberg

DS/1189/III Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um gemeinsam mit allen Akteuren dafür Sorge zu tragen, dass der sich in der Petersburger Straße befindliche Laden der rechtsextremen Marke "Thor Steinar" aus dem Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg so schnell wie möglich verschwindet. Dabei soll das Bezirksamt u.a.:

Von |2009-03-18T00:00:00+01:0018.03.2009|

Für Nazis keine Happy Hour

Friedrichshain ist über Berliner Grenzen hinaus bei Einheimischen und TouristInnen für seine eher alternative Ausgeh-Szene bekannt. Um so überraschender ist es, dass Friedrichshain seit Jahren die traurige Liste rechtsextremer und rassistischer Übergriffe der Opferberatungsstelle "ReachOut" in Berlin anführt. Kneipen und Imbisse stellen häufig die Ausgangspunkte rechtsextremer Taten dar. Die Initiative gegen Rechts hat mit ihrer

Von |2009-03-08T00:00:00+01:0008.03.2009|

Konzept Pamukkale Brunnen

Drs. Nr.: DS/1151/III Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - III. Wahlperiode Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt bis Mai 2009 bei umfassender Beteiligung der AnwohnerInnen und Bürgerinitiativen und unter Einbeziehung des Quartiersmanagements Wrangelkiez ein Konzept vorzulegen, welches die Nachnutzung, bzw. neue Gestaltung des heutigen Pamukkale Brunnens und dessen Umgebung darstellt. Zu berücksichtigen

Von |2009-03-05T00:00:00+01:0005.03.2009|

junge Welt: „Geschäftsfeld Knast“

Dirk Behrendt: "Würde bei Zwei-Drittel-Regel zumindest Bundesdurchschnitt erreicht, wäre Gefängnisneubau überflüssig." Den Artikel finden Sie HIER.

Von |2009-03-05T00:00:00+01:0005.03.2009|

Winterdienste

DS/1160/III Mündliche Anfrage Sehr geehrter Herr Brandt, Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass offenbar viele Hauseigentümer der Verpflichtung zum Schneeräum- und Streudienst (nach §§ 3 und 4, Absatz 4 des Straßenreinigungsgesetzes) auf den anliegenden Fußwegen nicht nachgekommen sind? Die Verpflichtung zum Schneeräum- und Streudienst liegt beim

Von |2009-02-25T00:00:00+01:0025.02.2009|

Grüne Berlin

Grüne im Abgeordnetenhaus

Grüne Jugend Berlin

Grüne Bundesverband

Grüne Europa

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