Vielfältige Gewerbestrukturen in den Kiezen schützen – gastronomische Monostrukturen verhindern
DS/0463/IV Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig die in § 15 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für den Einzelfall eingeräumte Möglichkeit anzuwenden, Umnutzungen von Wohn- oder Gewerbeflächen zu gastronomischen Betrieben in Wohngebieten zu versagen, wenn schon durch die Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der vorhandenen gastronomischen Betriebe der Gebietscharakter eines Wohngebietes (im Sinne