Am 24.06.22 hat der Bundestag die Aufhebung des § 219a beschlossen. Ärzt*innen dürfen nun straffrei über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen informieren.
In einem BVV-Antrag wird das Bezirksamt nun beauftragt, die im Bezirk ansässigen Ärzt*innen über die neue Rechtslage zu informieren und anzuregen, Informationen über Ablauf und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen bereitzustellen.
„Die Abschaffung des Paragraphen 219a ist ein Meilenstein, der längst überfällig war! Umso wichtiger ist es jetzt, dass sich Schwangere im Bezirk umfassend über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, um eine selbstbestimmte und medizinisch fundierte Entscheidung zu treffen“
, erklärt Antragstellerin Silvia Rothmund.