DS/2052/III

Mündliche Anfrage

Vorbemerkung: Das Gestzgebungsverfahren zum Bildungs- und Teilhabepaket (enthalten im Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) ist bisher noch nicht abgeschlossen. Die Abstimmung im Bundesrat über dieses Gesetz ist für den 17.12.10 vorgesehen. Der Vermittlungsausschuss wurde für den 20.12.10 festgesetzt. Bis zum Erlass dieses Gesetzes gibt es für den entsprechenden Verwaltungsvollzug keine rechtliche Grundlage.

1. Wie wird das Verfahren zwischen Schulen/Kitas auf der einen und dem Jobcenter Friedrichshain- Kreuzberg auf der anderen Seite zur Umsetzung des Bildungspaketes gestaltet?

Das JobCenter wird entsprechend den Geschäftsanweisungen der BA Verträge mit den Leistungsanbietern abschließen.

2. Wie kann gewährleistet werden, dass die Inanspruchnahme der Gutscheine und Kostenübernahme z.B. bei der Mittagsverpflegung, den Ausflügen und Klassenfahrten und bei der Lernförderung diskriminierungsfrei und möglichst anonym für die betroffenen Kinder erfolgen kann?

Eine anonyme Leistungsorganisation ist nicht möglich. Die Vermeidung von Diskriminierung wird eine Herausforderung an alle Beteiligten werden.

3. Wie werden bisherige Landes- und Bezirksfinanzierungen zukünftig ergänzend oder begleitend zur Jobcenterförderung eingesetzt, um eine annähernd ausreichende und gleichberechtigte Leistungserbringung insbesondere bei der Lernförderung und der Mittagsverpflegung zu gewähren?

Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 15.12.10

Bündnis 90/Die Grünen

Fragesteller: Ersoy Sengül