Mündliche Anfrage

Initiator*in: Taina Gärtner, B’90/Die Grünen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. Welche Art von Gewerbe wurde dem Bezirksamt für die Räume der ehemaligen Bankfiliale im Eckhaus Muskauer Straße/Eisenbahnstraße gemeldet?

Unter der Muskauer Str. 48 wurde zum 16.10.2020 durch die Gorillas Technologies GmbH folgende Tätigkeit angemeldet: „Online-Betrieb von Bedarfsartikeln mit sehr kurzer Lieferzeit“. Es handelt sich um ein anzeigepflichtiges, jedoch nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe.

2. Welche Kotrollen mit welchem Ergebnis erfolgten seitens des Ordnungsamtes bisher, um den zahlreichen Beschwerden aus der Nachbarschaft (z.B. wegen dem sehr häufigen Zustellen des öffentlichen Gehweges) nachzukommen?

In Ordnungsamt Online sind sowohl Beschwerden über das häufige Zustellen des Gehweges durch Fahrräder bzw. E-Bikes, mit denen die Auslieferung erfolgt, eingegangen als auch Beschwerden über Lärm im Zusammenhang Warenanlieferungen. Bezüglich der Fahrräder war zunächst eine Klärung hinsichtlich des Vorliegens von Erlaubnissen des SGA bzw. Erlaubnispflichten erforderlich. Das SGA teilte dazu mit: „Eine Sondernutzungserlaubnis zum Abstellen von Lieferfahrrädern wird hier im Bezirk nicht erteilt. Dies wäre bestenfalls nur für das Herausstellen von Waren vor Anliegergeschäften mit entsprechendem Angebot (Fahrradhandel, Fahrradverleih) möglich, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies nach Prüfung zulassen. Die den Gehweg verengende Situation geht eindeutig über den Gemeingebrauch des Straßenlandes hinaus und ist ggf. auch eine Gefährdung für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Die Firma müsste insbesondere angesichts der Menge der abgestellten Fahrräder entweder geeignete private Stellflächen anmieten bzw. in anderer Form für eine Entzerrung der Situation Sorge tragen.“
Auf der Grundlage dieser Mitteilung wurde der AOD des Ordnungsamtes gebeten, auf den Betreiber dahingehend Einfluss zu nehmen, dass nach Ablauf einer bis Ende April laufenden Frist nur noch so viele Räder längsseitig (nicht mehr senkrecht) zur Hauswand im Oberstreifen belassen werden können, wie hintereinander passen (keinesfalls nebeneinander). Andernfalls ist Anzeige zu fertigen wg. Überschreitung des Gemeingebrauchs bzw. Sondernutzung ohne Genehmigung.

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