Sieg vor dem Landesverfassungsgericht
Das Volksbegehren "Schluss mit den Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" geht in die nächste Runde. Anfang Oktober erklärte der Verfassungsgerichtshof von Berlin die Ablehnung durch den Senat für unzulässig. Gegenstand des Volksbegehrens ist ein (zukünftiges) Gesetz zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft. Dafür gibt es einen Grund: Die geheimen Verkaufsverträge (Konsortialverträge),