Presseerklärung: Verfassungsgericht stärkt Rechte der Abgeordneten auf Akteneinsicht
Heidi Kosche über den Erfolg beim Landesverfassungsgericht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts über die Organklage der Abgeordneten Heidi Kosche. Sie hatte gefordert, die Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe vollständig offenzulegen. Die Berliner Finanzverwaltung hatte zuvor Heidi Kosches Antrag auf Akteneinsicht pauschal abgelehnt. Das hat das Gericht als verfassungswidrig eingestuft. Mit