Leistungsverträge § 11 KJHG
DS/1541/III Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig Leistungsverträge im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (§11 KJHG) mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren abzuschließen. Begründung: Eine Verlängerung der Vertragslaufzeiten von zwei auf drei Jahre dient der Kontinuität und der Absicherung von Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit. Der Antrag entspricht in dieser