Vorbild Österreich: Gegen diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische Außenwerbung! Verbindliche Regel für bezirkseigene Werbeflächen
DS/1013-01/IV Änderungsantrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Das Bezirksamt wird beauftragt, die Verträge für die bezirkseigenen Werbeflächen im Rahmen der Vertragsfreiheit so anzupassen, dass die Präsentation von diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Außenwerbung auf bezirkseigenen Flächen nicht mehr zulässig ist.Bei allen Werbeverträgen, die das Bezirksamt abschließt, soll mit den Vertragspartner*innen vereinbart werden, dass Werbung, die Menschen aufgrund ihres