Wohnen ohne PKW
DS/0434/IV Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, innerhalb von Bebauungsplänen auf die Ausweisung von Stellplätzen zu verzichten oder maximal einen Stellplatzschlüssel von 0,4 pro Wohneinheit festzusetzen. Im Genehmigungsverfahren von Bauanträgen soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass der Bauherr möglichst keine Stellplätze baut oder höchstens einen Stellplatzschlüssel von 0,4 pro Wohneinheit verwirklicht. Begründung: