Sozialer Verdrängung durch Umwandlung in Wohneigentum entgegenwirken II
DS/2029/III Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Berliner Senat für den Erlass einer „Umwandlungsverordnung“ nach § 172 Abs. 1 BauGB einzusetzen, die in Milieuschutzgebieten eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig macht. Begründung: Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist einer der „Motoren“ sozialer Verdrängung. Zwischen 2004 und 2009