Unterbringung von Flüchtlingen in Mietwohnungen mit Kautionszahlungen unterstützen
DS/1846/IV Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das Sozialamt temporär Kautionen für Mietwohnungen auslegen und diese Kosten dann vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) zurückfordern kann.Begründung:Die Unterbringung von Flüchtlingen soll in erster Linie in Wohnungen erfolgen. Das scheitert vielfach daran, dass das LaGeSo die Kaution für anzumietende Wohnungen verzögert