Die konsequente Anwendung des Vorkaufsrechts ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik und einem Mietmarkt, der die Menschen in den Mittelpunkt stellt und nicht die Spekulation mit Wohnraum.

Warum das so ist und wie das Vorkaufsrecht funktioniert, das erklären wir in unserem Video:


Unsere grüne Mieten- und Wohnungspolitik für Rekommunalisierung und Ankauf zeigt:
Wir meines es ernst. So war der ehemalige grüne Baustadtrat in Friedrichshain-Kreuzberg Hans Panhoff, der erste, der im Jahr 2015 erfolgreich das Vorkaufsrecht bei einem privaten Verkäufer nutzte. Im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag Ende 2016 wurde die Ausübung des bundesrechtlich verankerten Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten zu einem Standardverfahren und in vielen Bezirken eingesetzt. 

Wenn ein Bezirk mit dem Vorkaufsrecht droht, haben die Käufer*innen und Investor*innen zunächst die Möglichkeit sich mithilfe einer Abwendungsvereinbarung auf soziale Standards zu verpflichten und somit das Vorkaufsrecht abzuwenden. Wenn dies nicht gelingt, können die Bezirke mit Hilfe des Landes und den landeseigenen Wohnungsbaugenossenschaften einlenken und das Vorkaufsrecht ausüben. Mehrere tausend Wohnungen konnten so der Spekulation entzogen werden.

Die Hürden für das Vorkaufsrecht sind nicht ohne, denn die jetzige gesetzliche Ausgestaltung im Bundesbaugesetzbuch setzt dafür enge Grenzen. Es bleibt nur eine kurze Frist von zwei Monaten, in der die Mieter*innen informiert, Verkehrswertgutachten gemacht, Drittkäufer gefunden oder Abwendungsvereinbarungen verhandelt und erzielt werden sollen. Diese Frist und die vielen Aufgaben stellen die Bezirke nicht zuletzt wegen der Personalsituation vor große Herausforderungen.

Natürlich braucht es Rekommunalisierung, denn vom Ziel von 50 Prozent sozialem und gemeinwohlorientiertem Wohnungsanteil wie beispielsweise in Wien, sind wir in Berlin noch weit entfernt. Deshalb rücken auch immer mehr Akteure wie Wohnungsbaugenossenschaften in den Fokus zur Ausübung des Vorkaufsrechts. Denn das Baugesetzbuch sieht auch einen Erwerb zu Gunsten von Dritten, also beispielsweise Genossenschaften und Mieter*innenzusammenschlüssen, vor. Das Vorkaufsrecht zugunsten von Genossenschaften bleibt für uns eine wichtige zusätzliche Option, denn es kann das Versprechen der „Häuser denen, die drin wohnen“ wahr werden lassen. 

Wer will, dass Berlin eine gemischte Stadt bleibt, in der Arm und Reich in allen Bezirken leben, der muss gerade in der Innenstadt das Vorkaufsrecht nutzen. Wir kämpfen für und mit den Mieter*innen gegen den Ausverkauf der Stadt!

Weitere Initiativen zum Vorkaufsrecht: