eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic, B’90/Die Grünen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt:

1. In welchem Umfang findet an Schulen des Bezirks der Sportunterricht statt?

Der Sportunterricht findet im Freien statt. Die Einhaltung der Abstände ist zu beachten. Für die SuS der gymnasialen Oberstufe darf die Sporthalle für die Prüfungsvorbereitung des praktischen Sportunterrichtes in Kleingruppen genutzt werden.

2. Warum werden dabei teilweise die einfachsten Hygienekonzepte nicht eingehalten?

Die Durchführung unterliegt der Einhaltung der vorgegebenen Hygieneregeln nach dem Musterhygieneplan. Für die Einhaltung der Vorgaben sind die Schulen verantwortlich. Verstöße sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

3. Auf welcher Grundlage ist der Schulsport im Freien erlaubt und der Vereinssport nicht?

Die Regelung für den Vereinssport unterliegt nicht der Senatsverwaltung für Bildung, sondern ist in der Infektionsschutzverordnung bzw. im Infektionsschutzgesetz geregelt. Deshalb kommt es hier zu unterschiedlichen Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

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