von Filiz Keküllüoglu-Abdurazak, B’90/Die Grünen zur BVV am 26.05.2021

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Schritte wurden bzw. werden noch bis in welchem Zeitrahmen unternommen, um den finanziellen und personellen Mehrbedarf der Anlauf- und Fachstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen und Kitas in Friedrichshain-Kreuzberg für den Bezirkshaushaltsplan
für 2022/2023 bei dem Träger RAA Berlin zu erheben (s. DS/1823/V)?

2. Wie hoch ist der Mehrbedarf?

3. Inwiefern werden die personelle und finanzielle Stärkung und Absicherung dieser Antidiskriminierungsstelle für den Doppelhaushalt 2022/2023 sichergestellt?

Beantwortung: BezBmin Frau Herrmann

zu Frage 1: Die Budgetierung erfolgt aus der Refinanzierung im Rahmen der dazu gemeldeten Mengen aus diesem und dem letzten Jahr. Das heißt, daraus resultierend erfolgt eine Budgetierung und kann nach Kosten- und Leistungsrechnungslogik perspektivisch in eine Regelfinanzierung einfließen. Hat der Träger die Mengen erbracht, würde das Budget für eine Stelle refinanziert sein. Eine Ausweitung der Stelle braucht wieder eine Anschubfinanzierung, bis sie wie erläutert wieder in den Kreislauf der Kosten- und Leistungsrechnung einfließen. Hier entscheidet die BVV, ob eine Ausweitung der Stelle erfolgen kann. Nach Zustimmung der BVV wird der Bedarf mit in die Haushaltsplanung für 2022/23 aufgenommen. Grundsätzlich wurde die Stelle in die Kooperationsstruktur Jugendhilfe Schule, die Werkstatt, eingebettet. Der Bereich Jugend hat den Auftrag erhalten, die Anlauf- und Fachstelle in eine verwaltungstechnische Struktur im Bezirk zu etablieren.
Gemeinsam mit der Schulaufsicht erfolgen die Berichterstattungen sowie Zielvereinbarungsgespräche. Diese beschriebenen Methoden der Organisationsentwicklung sind die Grundlage für die Qualitätsentwicklung und eventueller Absprachen für Mehrbedarf. Der Träger hat in diesen Gesprächen berichtet, dass die Anlaufstelle im Bezirk sehr gut angenommen wird und auf den Mehrbedarf und die damit verbundene Ausweitung der Stelle hingewiesen.

zu Frage 2 und 3: Es besteht ein Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 2022/23 bei gleichbleibender Förderung, also die Stelle, die wir schon haben, das Mehr, um was es hier auch geht, von jeweils ca. 50.000 EUR. Wir brauchen also eine Anschubfinanzierung und werden bei der Haushaltsplanaufstellung 2022/23 dieses auch in den Haushalt mit aufnehmen als zusätzliche Mittel. Aus dem laufenden Haushalt des Jugendamts oder des Bezirksamtes ist es im Moment nicht zu finanzieren und die BVV wird dann entscheiden, ob die Mittel, die wir da für diesen Zweck eingestellt haben, auch dann für diesen Zweck ausgegeben werden.

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