Mündliche Anfrage in der BVV vom 30.  August 2023

Initiator*in: Vito Dabisch, Olja Koterewa, DS/0846/VI

Ich frage das Bezirksamt:

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Jugend, Familie und Gesundheit

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Mittel stellt das Land als Teil des Jugendgewalt-Gipfels für Projekte in Friedrichshain-Kreuzberg für 2023-2026 zur Verfügung?

Zuarbeit der OE PK:
Auf dem Gipfel zur Jugendgewalt wurde unter anderem beschlossen, insbesondere sozial benachteilig-te Quartiere zu stärken, da verschiedene Formen von Jugendgewalt in Berlin sozialräumlich ungleich verteilt sind. Hierfür sollen vorhandene Maßnahmen in den Bezirken ausgeweitet und passgenaue Pro-jekte gefördert werden.
Die Vergabe der zusätzlichen Mittel im Rahmen der Sonderförderung der Kiezorientierten Gewalt- und Kriminalitätsprävention (KOGKP) erfolgt nach den Kriterien des Monitorings zur Gewaltdelinquenz der Landeskommission Berlin gegen Gewalt und des Monitorings von SenSBW „Soziale Stadtentwicklung“ (GI- Räume und QM-Gebiete). Belastungen mit Jugendgewalt über dem Berliner Durchschnitt von 200 (Häufigkeitszahl (HZ) der Rohheitsdelikte mit Tatverdächtigen im Alter von 8 bis unter 21 Jahren) wie-sen im Jahr 2020 die sieben Bezirke Marzahn-Hellersdorf (308 HZ), Mitte (275 HZ), Neukölln (244 HZ), Spandau (241 HZ), Friedrichshain-Kreuzberg (230 HZ), Lichtenberg (214 HZ) und Reinickendorf (205 HZ) auf.
Für die genannten Bezirke stehen im Zusammenhang mit dem Jugendgipfel Gelder bis Ende des Jah-res 2023 bereit. Pro genanntem Bezirk können bis zu 100.000,00 € beantragt werden.

Zuarbeit des Jugendamtes:

Bei den nachfolgend aufgeführten Mitteln handelt es sich um die dem Bezirk bereits von der Senatsverwaltung für Finanzen bzw. der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zugesagten Mittel für das Jahr 2023. Alle weiteren Maßnahmen und Planungen durch die Hauptverwaltung mit Auswirkungen auf den Bezirk sind bei der Senatsverwaltung abzufragen.
Maßnahme 10:
Gewaltpräventive, kiezorientierte Angebote der Jugendämter: 2023 – 162.849,-€
(Finanzielle Grundausstattung der Jugendämter mit Mitteln für flexible, kiez-und bedarfsorientierte Angebote zur Gewaltprävention im Rahmen von Jugendsozialarbeit (JSA) nach §13.1 SGB VIII
Maßnahme 20: Angebote der Jugendarbeit: 2023 -76.038,-€
(Aufstockung gesamtstädtische Mittel im Rahmen des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes in den Angebotsformen 1 und 2. Im Fokus stehen die Verlängerung der Öffnungszeiten von Jugend-einrichtungen am Abend und am Wochenende und mehr Angebote für ältere Jugendliche/junge
Erwachsene (u.a. für junge Männer). Die Stärkung der Regelstrukturen stehen im Fokus. Erhöhung der Personalressourcen.
Maßnahme 21:
Mittel zur Sanierung, baulichen Aufwertung und Anpassung
von Jugendfreizeiteinrichtungen 2023 – 229.261,- €
von Familienzentren 2023 – 76.778,- €

2. Wann stehen welche Mittel dem Bezirk zur Verfügung?

Die Bezirke melden für die Mittel für die Maßnahme 21 entsprechend der Aufforderung der Sen BJF vom 07.08.2023 den Finanzbedarf bis zum 31.08.2023 an die Sen BJF. Dies sind die Grundlagen für weiteren Informationen und die Mittelbereitstellung an die Bezirke durch die beteiligten Senatsverwal-tungen. Konkrete Aussagen dazu liegen noch nicht vor.
Die Mittel der Maßnahme 10 werden dem Bezirk im Rahmen der Basiskorrektur zur Verfügung gestellt und können nach einer Anforderung beim Steuerungsdienst des BA F-K durch das Jugendamt genutzt werden.
Die Mittel der Maßnahme 20 werden nach Antragstellung durch den Bezirk im Rahmen auftragsweiser Bewirtschaftung voraussichtlich ab 01.10.23 zu Verfügung stehen.

Zuarbeit der OE PK:
Der Förderzeitraum der Sonderförderung der KOGKP über 100.000 € endet mit Ablauf des Haushalts-jahres 2023, d. h. die beantragten Mittel müssen bis spätestens zum 01.12.2023 vollständig abgerufen sein. Eine Übertragung in das Folgejahr ist ausgeschlossen.
Aufgrund der zu erwartenden Aktualisierung der Datengrundlage der oben genannten Monitorings zur Gewaltdelinquenz und Sozialstruktur ist davon auszugehen, dass die Berechnung der KOGKP Sonder-mittel für die besonders belasteten Bezirke im Jahr 2024 für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ge-ringer ausfallen wird als im Jahr 2023.

3. Für welche Projekte werden die Mittel des Senats im Bezirk in den Jahren 2023, 2024 und 2025 genutzt?

Das Jugendamt wurde in den Sommerferien über die Bereitstellung der oben aufgeführten Mittel informiert. Aktuell befinden sich der zuständige Fachbereich Jugendförderung/ Jugendgerichtshilfe in der Phase der Sichtung und Planung der Maßnahmen 10 bzw. 20. Erste Anfragen bei Trägern zu möglichen und zielführenden Umsetzungen noch in 2023 sind erfolgt. Konkretere Aussagen über Maßnahmen und ggf. beauftragte Träger können im Oktober 2023 erfolgen.
Bezüglich der Maßnahmen 21 fanden sofort Abstimmungsgespräche des Jugendamtes mit dem bezirk-lichen Straßen- und Grünflächenamt sowie der Serviceeinheit Facility Management statt, um zu eruie-ren, welche vorhandenen Bedarfe an Sanierung voraussichtlich noch in diesem Jahr umgesetzt werden können.
Für die Jahre 2024 und 2025 ist beabsichtigt, weiterhin Mittel für diesen Verwendungszweck zur Verfügung zu stellen. Konkrete Informationen sind bislang nicht bekannt.
Zuarbeit der OE PK:
Für die Jahre 2024, 2025 und folgende liegen dem Bezirksamt keine gesicherten Informationen vor. Abstimmungen zur Verwendung potentieller Mittel für diese Jahre werden wie gewohnt unter anderem über die „Präventionsrunde Kottbusser Tor“ und die „Praktiker*innenrunde Görlitzer Park“ erfolgen. Die Studie zur Werner-Düttmann-Siedlung soll auch in 2024 bis Juni fortgesetzt werden.
Für das Jahr 2023 wird die Sonderförderung der KOGKP für die Finanzierung folgender Projekte genutzt:

Der Bezirk wertschätzt die Erhöhung der Mittel der KOGKP im Jahr 2023 und die damit ermöglichte Umsetzung von dringend benötigten Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt und -kriminalität. Gleichzeitig ist zu wünschen, dass es nicht bei einem kurzfristen Engagement bleibt und die Bearbeitung des Themenfeldes langfristig gesichert wird. Dies dient der Erhöhung der Lebens- und Aufenthaltsqualität aller Einwohnerinnen und Einwohner in den entsprechenden Sozialräumen und damit dem Gemeinwohl und sozialem Frieden.

Mit freundlichen Grüßen

Max Kindler

Bezirksstadtrat

PDF zur Drucksache