eingereicht durch: Julian Schwarze, Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Liegen dem Bezirksamt Kenntnisse über Leerstände bzw. weitere Zweckentfremdungen von Wohnraum in der Nostitzstraße 17 vor? Wenn ja: welche und wurden diese genehmigt?

Dem Bezirksamt wurde im Oktober 2020 Leerstand für vier Wohnungen gemeldet. Im Rahmen eines Amtsverfahrens wurde festgestellt, dass das Haus im Rahmen einer Auktion zwangsversteigert werden soll, da der Eigentümer verstorben ist. Mittlerweile steht der neue Eigentümer im Grundbuch. Es wurde ein neues Amtsverfahren eröffnet, um den aktuellen Leerstand zu ermitteln und die Gründe dafür zu erfahren. Eine Antwort steht noch aus. Der Vorgang wird terminlich überwacht.

2. Wenn Anträge auf Zweckentfremdung für die Nostitzstraße 17 abgelehnt wurden bzw. eine nicht genehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum bekannt ist: was wurde bereits unternommen bzw. welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, den betroffenen Wohnraum wieder dem Mietmarkt zuzuführen?

siehe Antwort zur Frage 1

3. Liegen dem Bezirksamt Kenntnisse über Leerstände bzw. weitere Zweckentfremdungen von Wohnraum in der Gneisenaustraße 69 vor? Wenn ja: welche und wurden diese genehmigt?

Dem Bezirksamt liegen keine Kenntnisse über Leerstand oder eine sonstige Zweckentfremdung in der Gneisenaustr. 69 vor.

4. Wenn Anträge auf Zweckentfremdung für die Gneisenaustraße 69 abgelehnt wurden bzw. eine nicht genehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum bekannt ist: was wurde bereits unternommen bzw. welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, den betroffenen Wohnraum wieder dem Mietmarkt zuzuführen?

Auf Grund dieser Anfrage wurde ein entsprechendes Amtsverfahren eröffnet. Eine Antwort der Eigentümerin steht noch aus. Eine mögliche Zweckentfremdung wird derzeit ermittelt.

5. Sind für die Häuser Nostitzstraße 17 sowie Gneisenaustraße 69 Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt worden? Wenn ja: Wann und für wieviel Wohnungen wurden die Anträge auf Abgeschlossenheit positiv beschieden?

Für das Gebäude Gneisenaustr. 69 wurde kein Antrag auf Abgeschlossenheit gestellt. Für das Gebäude Nostitzstr. 17 wurde ein Antrag auf Abgeschlossenheit am 24.06.2021 beim Fachbereich Bauaufsicht eingereicht. Der Antrag wurde noch nicht bearbeitet.

6. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) mit welchem Inhalt wurden für die Nostitzstraße 17 beantragt und wie wurden diese
beschieden bzw. beantwortet?
Es wurden weder in den letzten zehn Jahren entsprechende Anträge gestellt oder beschieden, noch liegen aktuell Anträge vor.

7. Welche erhaltungsrechtlichen Genehmigungen wurden für die Nostitzstraße 17 beantragt und wie wurden diese beschieden?

Es liegen der Gruppe Erhaltungsgebiete im Fachbereich Stadtplanung für das Objekt Nostitzstraße 17 bisher keine Anträge auf Genehmigung nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB vor.

8. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) mit welchem Inhalt wurden für die Gneisenaustraße 69 beantragt und wie wurden diese beschieden bzw. beantwortet?

Es wurden weder in den letzten zehn Jahren entsprechende Anträge gestellt oder beschieden, noch liegen aktuell Anträge vor.

9. Welche erhaltungsrechtlichen Genehmigungen wurden für die Gneisenaustraße 69 beantragt und wie wurden diese beschieden?

Es liegen der Gruppe Erhaltungsgebiete im Fachbereich Stadtplanung für das Objekt Gneisenaustraße 69 bisher keine Anträge auf Genehmigung nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB vor.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner-Spindler

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