Europawahlen im Autohaus – nichts ist unmöglich
DS/1344/III Mündliche Anfrage 1. Wie erklärt sich das Bezirksamt den Umstand, dass einige WählerInnen in Friedrichshain- Kreuzberg ihre Europawahl-Stimme in Autohäusern abgeben mussten? Entsprechend den gesetzlichen Regelungen (Landeswahlgesetz, Landeswahlordnung, Bundeswahlordnung, Europawahlordnung) ist es zulässig Wahllokale in von kommerzieller Werbung umgebenen Gewerberäumen einzurichten. Soweit möglich, werden für die Einrichtung von Wahllokalen geeignete Räume in öffentlichen Gebäuden