Übernahme von Betriebskosten durch das Jobcenter
DS/1255/III Mündliche Anfrage 1. Welche Grundlagen wendet das Jobcenter bei der Überprüfung von Betriebskosten- und Mieterhöhungsverlangen an? Rechtsgrundlage für die Übernahme von Betriebskostenabrechnungen bildet § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und die hierzu ergangenen Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 29 und 34 SGB XII (AV-Wohnen) vom 10.02.2009