Kriterien für die Eingruppierung von Gewerbeeinheiten in die Kategorien „Erlaubnisfreie Gaststätte“ und „Verkaufststelle für Tourismusbedarf“
SA/292/IV Schriftliche Anfrage 1. Welche Kriterien legt das Ordnungsamt an, um zu beurteilen, bei welchen Gewerbeeinheiten (Mischbetrieben) es sich um erlaubnisfreie Gaststätte handelt, die auch sonntags geöffnet werden dürfen?2. Gibt es dazu einen festen Kriterienkatalog, der zur Beurteilung dient und dem Gewerbetreibende folgen können?3. Kann die BVV diesen Kriterienkatalog zur Beurteilung erlaubnisfreier Gaststätten zurEinsicht erhalten?4.