Amtshilfe für die VLB
SA/313/IV Schriftliche Anfrage Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:Frage 1:Unter welchen Voraussetzungen kann die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde der VLBAmtshilfe nach § 4 VwVfG leisten?Voraussetzung für die Amtshilfe nach § 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist zunächst stets das Ersuchen der gesetzlich zuständigen Behörde. Die weiteren, hinzutretenden Voraussetzungen sind in § 5 Abs. 1 VwVfG beschrieben (die eigentlich zuständige