Anwohner*innen vor übermäßigem Verkehrsaufkommen schützen – Tempo 30 in der Großbeerenstraße einführen
DS/2022/IV Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass nach Fertigstellung der derzeit stattfindenden Straßenbauarbeiten in der Großbeerenstraße ganztägig und auf voller Länge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen wird. Alle dafür unter Umständen notwendigen Gutachten sind einzuholen.Ergänzend dazu soll geprüft werden, ob durch die