Die soziale Mischung am Kotti schützen – Milieuschutz auch südlich des Kottbusser Tors
DS/1796/IV Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Das Bezirksamt wird beauftragt, eine soziale Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für den Bereich südlich des Kottbusser Tors (zwischen Skalitzer Str., Mariannenstr. und Kohlfurter Str.) zu erlassen bzw. das bestehende Erhaltungsgebiet Luisenstadt entsprechend zu erweitern. Dazu soll es die notwendigen Untersuchungen einleiten und einen