Überlassung von Sportstätten an Einrichtungen der Behindertenhilfe (DS/1145/VI)
Mündliche Anfrage eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic zur BVV am 24. April 2024 Beantwortung der Anfrage von Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung Schule, Sport und Facility Management Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt. 1. Auf Grund welcher Voraussetzungen werden Sportstätten zur Nutzung an Einrichtungen der Behindertenhilfe vergeben? Für die Vergabe der Sportanlagen des Landes Berlin sind das Sportförderungsgesetz