RAW-Gelände dauerhaft als Kultur- und Freizeitstandort erhalten
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, das RAW-Gelände dauerhaft als Kultur-, Freizeit- und Naherholungsstandort zu erhalten. Hierzu soll das Bezirksamt das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das RAW-Gelände (B-Plan 2-25) weiterführen und die Planungen anpassen. Dabei sind vom Bezirksamt im Bebauungsplanverfahren und bei Verhandlungen folgende Punkte zu beachten: Das Gelände stellt eine