Beschlagnahme von spekulativem Leerstand nach § 16 und § 38 ASOG zum Zwecke der Abwehr einer gegenwärtigen, erheblichen Gefahr in Zeiten akut drohender, massenhafter Obdachlosigkeit
DS/1847/IV Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt Wohnungen, die bekanntermaßen und in größerer Anzahl aus Spekulationsgründen leer stehen, wie z.B. und insbesondere in Riehmers Hofgarten, auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) zur Unterbringung von obdachlos Geflüchteten und Berliner*innen zu beschlagnahmen, bzw. eine solche Nutzung