Verwaltungspersonal mit Kopftuch
DS/1781/IV Mündliche Anfrage Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 3. Juli 2015Abt. Familie, Gesundheit und Personal Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:1. Sieht das Bezirksamt bereits im Tragen eines Kopftuchs ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gemäß des Personalvertretungsgesetzes?Rechtsgrundlage für das Neutralitätsgebot ist nicht das Personalvertretungsgesetz, sondern das Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27. Januar 2005