Aufstellungsbeschluss für das RAW-Gelände
DS/2210/IV AntragDie Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich einen förmlichen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan über das sogenannte RAW-Gelände zu fassen. Die bestehende Beschlusslage der BVV berücksichtigend und dieser entsprechend sollen folgende Planungsziele beinhaltet sein:1.) Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung durch eine entsprechende Konfiguration der Planung bzw. der Planungsinstrumente.2.) Langfristiger Erhalt des Kultur- und Sportensembles