Rummelsburger See
SA/089/IV Schriftliche Anfrage Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt: Vorbemerkung: Die oberirdischen Gewässer werden mit Ausnahme des wild abfließenden Wassers nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in 1. Gewässer erster Ordnung 2. Gewässer zweiter Ordnung (§ 2 Berliner Wassergesetz (BWG)). Der Rummelsburger See ist als Bundeswasserstraße ein Gewässer erster Ordnung und Teil der Spree-Oder-Wasserstraße (Untere