Abschaffung kalkulatorischer Zinsen
DS/1727/III Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, gegenüber dem Senat und in allen betreffenden bezirksübergreifenden Fachgremien und -arbeitsgruppen die Initiative zu ergreifen, dass der sogenannte "kalkulatorische Zins", der seit vielen Jahren auf Bezirksimmobilien erhoben wird, nicht mehr länger in die budgetunwirksamen Kosten der bezirklichen Kosten-und-Leistungsrechnung einfließt, sondern ersatzlos gestrichen wird. Über den