Streiks im Öffentlichen Dienst dürfen kein Haushaltsrisiko für die Bezirke darstellen
DS/0856/III Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass durch den Streik im Öffentlichen Dienst bedingte Mindereinnahmen und etwaige andere finanzielle Risiken nicht den bezirklichen Haushalt belasten, sondern vom Land getragen werden. Begründung: Der Tarifkonflikt im Öffentlichen Dienst hält an, ebenso der Ausstand von Beschäftigten