Neuer Rundfunkgebührenbeitrag und seine finanziellen Auswirkungen auf den Bezirk
DS/0571/IV DS/0571/IV Mündliche Anfrage Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.) Nach welchen Kriterien wird der neue Rundfunkgebührenbeitrag für öffentliche Einrichtungen des Bezirks erhoben? Die Erhebung der neuen Rundfunkgebührenbeiträge ab 01.01.2013 erfolgt entsprechend der Regelungen des 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Hiernach sind Rundfunkbeiträge je Betriebsstätte (Dienstgebäude) zu entrichten. Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Anzahl der zu