Die Europäische Union und ihr Parlament
Da die EU auf dem Zusammenschluss souveräner Staaten beruht, darf sie nur im Rahmen der Kompetenzen, die ihr von den Mitgliedstaaten zuletzt durch den Vertrag von Lissabon übertragen worden sind, Entscheidungen treffen. Maßgeblich dabei ist das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, d.h. alle Entscheidungen sollen möglichst bürgernah, also auf der „niedrigsten“ Ebene getroffen werden. Es ist vertraglich festgehalten,