Anpassung älterer Bebauungspläne im Ortsteil Kreuzberg
DS/0171/IV Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Begrenzung der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Versorgungszentren bestehende Bebauungspläne aus der Zeit vor 1987 hinsichtlich der Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel an die Regelungen der heutigen Baunutzungsverordnung anzupassen. Begründung: Das bezirkliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept (DS/0088/IV) gibt konkrete Empfehlungen zur Entwicklung des Einzelhandels im Bezirk.