Umsetzung der Milieuschutz-Verordnung
DS/2288/III Mündliche Anfrage Ich frage das Bezirksamt: 1. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt über die Erteilung oder Verweigerung einer Modernisierungsgenehmigung in Milieuschutzgebieten? 2. Werden die Mieterinnen und Mieter vor der Entscheidung über einen Genehmigungsantrag vom Stadtplanungsamt angehört? Wenn nein, weshalb nicht? 3. Liegen Beschwerden von BürgerInnen bzgl. der Nicht-Einhaltung der Milieuschutz- Verordnung vor? Wenn